Riedering – Die Wohncontainer für Asylbewerber auf Gut Spreng sind längst fertig. Doch eine rechtskräftige Baugenehmigung gibt es dafür noch immer nicht. Die Gemeinde Riedering hat mit Erfolg dagegen geklagt. Nun holt das Landratsamt erneut Anlauf, um seine Schwarzbauten zu legalisieren.
83 Asylbewerber leben derzeit auf Gut Spreng. Sie kommen unter anderem aus der Ukraine (41), Afghanistan, Jemen, Mianmar, Syrien und der Türkei. 70 von ihnen leben im Haupthaus, der ehemaligen „Hackethal-Klinik“. Weitere 13 haben ihr Quartier in einem der Wohncontainer bezogen. Eigentlich dürfte das Landratsamt die Wohncontainer aber gar nicht belegen, denn gegen die Baugenehmigung klagte die Gemeinde Riedering erfolgreich. Das Landratsamt hatte sich diese als Genehmigungsbehörde selbst erteilt und zog sie nun auch selbst wieder zurück. Solange es keine Baugenehmigung gibt, gelten die Wohncontainer als Schwarzbauten.
Rechtsstreit dauert
schon fast ein Jahr
Ein Blick zurück: Schon 2024 hatte der Riederinger Gemeinderat den Bauantrag des Landratsamtes für zwei dreistöckige Wohncontainerblöcke auf Gut Spreng abgelehnt. Nachdem der Landkreis Rosenheim das gemeindliche Einvernehmen ersetzte und mit Bescheid vom 8. Oktober 2024 dem Vorhaben die Baugenehmigung erteilte, klagte die Gemeinde. Trotzdem baute das Landratsamt. Anfang 2025 wurden die Fundamente für die Container gesetzt. Im Juni zogen die ersten Asylbewerber auf Gut Spreng ein.
In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates informierte Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWGR) über den aktuellen Stand des Rechtsstreits: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte am 4. August für die Klage die aufschiebende Wirkung angeordnet. Vodermaier wertete dies als positives Zeichen: „Die Klage der Gemeinde Riedering gegen diese Baugenehmigung wird nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes voraussichtlich Erfolg haben.“
Erlaubt eine
Sonderregelung alles?
Kurz nach Bekanntwerden der Einschätzung des Gerichts habe das Landratsamt Rosenheim der Gemeinde mitgeteilt, dass es die Einschätzung des Gerichts teile. Die Baugenehmigung vom 8. Oktober 2024 sei zu Unrecht erteilt worden. Daraufhin nahm das Landratsamt die Baugenehmigung mit Bescheid vom 7. August 2025 zurück. In der Praxis würde das normalerweise bedeuten: Ohne rechtskräftige Baugenehmigung darf nicht gebaut werden. Doch die Wohncontainer stehen längst, sind bezugsfertig und wurden vom Landratsamt auch belegt. Auf OVB-Anfrage wurde im August mitgeteilt, dass sich „das Landratsamt bemühen wird, eine Lösung zu finden, die die Rechte der Bewohner schützt und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.“
Inzwischen informierte die Behörde die Gemeinde darüber, dass für die Legalisierung des Baus einige Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich seien.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Sondergebiet Klinik Gut Spreng“. Die Containerwohnanlagen verstoßen gegen Festsetzungen des Bebauungsplanes wie beispielsweise Baugrenzen, Wandhöhe oder Dachform. Die Gemeinde hatte diesen Abweichungen ihr gemeindliches Einvernehmen nicht erteilt. Nun will das Landratsamt dieses unter Verweis auf Paragraf 246 Absatz 12 des Baugesetzbuches ersetzen.
Diese Sonderregelung ermöglicht es noch bis zum 31. Dezember 2027, die Errichtung mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu befreien. Auch bei der Abwasserbeseitigung, so informierte Vodermaier, wolle das Landratsamt unter Verweis auf diese Sonderregelung von den Vorschriften des Baugesetzbuches abweichen.
Vodermaier kritisierte dieses Ansinnen: Das Vorhaben verfüge über keine gesicherte Erschließung, der Abwasserkanal verlaufe ohne dauerhafte rechtliche Sicherung über Privatgrund. Die fehlende Erschließung sei ein „größeres Pfund beim Verwaltungsgericht“. Benedikt Ganter (WGS) fragte nach, ob der Antrag des Landratsamtes immer noch der gleiche Bauantrag sei, nun aber auf anderer Gesetzesgrundlage. Das könne keiner genau sagen, erklärte Bürgermeister Vodermaier. Auch ob man dafür eine weitere Klage einreichen müsse, wisse man im Moment noch nicht.
Vor dem Erlass einer erneuten Baugenehmigung muss das Landratsamt die Gemeinde Riedering anhören. Der Gemeinderat musste also entscheiden, ob er dem Vorhaben des Landratsamtes grünes Licht erteilt oder nicht. Die Position im Gemeinderat war einstimmig: Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt. Damit bleiben die beiden vom Landratsamt errichteten dreistöckigen Containerwohnanlagen weiter Schwarzbauten.
Gemeinde bemüht
sich um Integration
Unabhängig vom Rechtsstreit mit dem Landratsamt bemühen sich Verwaltung und ehrenamtliche Helfer der Gemeinde Riedering um die soziale Betreuung der geflüchteten Menschen. Um ihre Integration zu unterstützen, wurden zwei Stellen für Asylkoordinatoren ausgeschrieben. Nach Informationen der Gemeinde sind auch einige Bewerbungen eingegangen. Zudem ist es gelungen, zwei kleine Kinder in Krippe und Kindergarten unterzubringen. Weitere drei Kinder gehen in die Grundschule, zwei an weiterführende Schulen.