Söchtenau – Einen Antrag auf Nutzungsänderung von einer bestehenden Zimmerei zu einer Spenglerei im Ortsteil Schwabering behandelte der Söchtenauer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Bürgermeister Bernhard Summerer führte zum Antrag aus, dass das Vorhaben nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches als unbeplanter Innenbereich zu behandeln ist. Die Bestimmungen hierzu besagen, dass ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Auch müssen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt werden und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Nach der Baunutzungsverordnung dienen Dorfgebiete auch der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbegebieten.
Zu möglichen Emissionen lag dem Vorsitzenden auch ein Schreiben eines besorgten Bürgers vor. Die Prüfung zu dieser Thematik falle allerdings unter die Zuständigkeit des Landratsamtes als Genehmigungsbehörde, so der Bürgermeister.
Zur Frage der ausreichenden Erschließung führte er aus, dass sowohl die Schmutzwasserentsorgung als auch die Trinkwasserversorgung gesichert sind und dem Antrag eine Niederschlagswassererklärung beiliegt. Durch den Nachweis von zwei zusätzlichen Stellplätzen sind auch die Anforderungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung erfüllt. Nach entsprechender Beratung erteilte der Gemeinderat mit 13:1 Stimmen das Einvernehmen zum Antrag. böp