Baurechtliches „Ping-Pong-Spiel“ am Simssee

von Redaktion

Gemeinderat Söchtenau lehnt Antrag erneut ab

Söchtenau – Zum wiederholten Male hatte sich der Söchtenauer Gemeinderat mit den Bauwünschen eines Grundstücksbesitzers in der Seestraße, in Ufernähe des Simssees, zu befassen. Bei einer Baukontrolle stellte das Landratsamt Rosenheim 2024 fest, dass auf dem Grundstück des Bauwerbers ein augenscheinlich als Freisitz genutztes Gebäude ohne Genehmigung errichtet wurde. Unter anderen wegen der Lage des Gebäudes im Landschaftsschutzgebiet Simssee sowie des Widerspruchs gegen den Flächennutzungsplan wurde das Gebäude als bauplanungsrechtlich unzulässig und nicht genehmigungsfähig beurteilt. Aus diesem Grund wurde durch das Landratsamt Rosenheim im Dezember 2024 der Rückbau des Gebäudes angeordnet. Um diesen Rückbau zu verhindern, hat der Bauherr nachträglich einen Bauantrag eingereicht, den er aber im Juli 2025 wieder zurücknahm. Nunmehr ging bei der Gemeinde Söchtenau erneut ein Bauantrag für den Neubau einer Holzlege und Anpassung der Außenanlagen sowie der Straße mit zwei verschiedene Varianten ein. Von Bürgermeister Bernhard Summerer wurde auch dieser Antrag aus den bekannten Gründen als nicht genehmigungsfähig bezeichnet. Seitens der Verwaltung wurde ergänzend darauf hingewiesen, dass das Vorhaben baurechtlich in einem sensiblen Teil des Außenbereichs liegt und insbesondere das Prinzip der Gleichbehandlung beachtet werden sollte. Nach ausführlichen Beratungen stimmte das Gremium mit 2:12 und 3:11 gegen die beiden Varianten und verweigerte diesen das gemeindliche Einvernehmen. böp

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