Söchtenau – Der Gemeinderat Söchtenau hat einer Änderung des Bebauungsplans „Untershofen Mitte“ zugestimmt. Die Entscheidung ermöglicht die Vergrößerung und südliche Verschiebung des bestehenden Baufensters, wodurch der Bau eines Doppelhauses realisiert werden kann.
Im Rahmen der Beratungen wurde insbesondere diskutiert, dass etwa die Hälfte des betroffenen Grundstücks im Bereich eines Landschaftsschutzgebietes liegt und die Grundstücksgröße deutlich über der der umliegenden Bebauung liegt. Zudem würde das geplante Gebäude außerhalb der bestehenden Baulinie an der Mühlenstraße errichtet. Der anwesende Architekt des Bauherrn wies darauf hin, dass trotz der Vergrößerung des Baufensters die Grundflächenzahl von 0,27 nicht überschritten wird und damit weiterhin unter dem im Bebauungsplan festgelegten Wert von 0,3 bleibt.
Der Aspekt der teilweisen Lage im Landschaftsschutzgebiet soll laut Gemeinde im weiteren Verfahren mit den zuständigen Fachbehörden geklärt werden. Bürgermeister Bernhard Summerer erklärte, dass mit der Änderung des Bebauungsplanes eine Nachverdichtung ermöglicht werden solle. Die Planung entspreche der städtebaulichen Konzeption der Gemeinde und diene einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Der Bebauungsplan werde im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens geändert, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handele. Die Veränderungen hätten nur unwesentliche Auswirkungen auf das Ortsbild und im Bebauungsplan sei bereits ein Baurecht festgesetzt.
Die Zustimmung des Gemeinderats erfolgte mit zwölf zu zwei Stimmen unter der Bedingung, dass der Antragsteller die Verfahrenskosten übernimmt und einen Freiflächengestaltungsplan vorlegt.böp