Keine Ablöse für Stellplätze möglich

Höslwang – Auf Anraten des Gemeindetages hat der Gemeinderat die bestehende Stellplatzsatzung neu beschlossen. Durch die neue Gesetzgebung wurde der Passus „mindestens zwei Stellplätze je Wohneinheit“ ungültig. Das neue Gesetz schreibt maximal zwei Stellplätze je Wohneinheit vor. Die Mustersatzung d

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Dienstag, 7. Oktober 2025

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