Höslwang – Auf Anraten des Gemeindetages hat der Gemeinderat die bestehende Stellplatzsatzung neu beschlossen. Durch die neue Gesetzgebung wurde der Passus „mindestens zwei Stellplätze je Wohneinheit“ ungültig. Das neue Gesetz schreibt maximal zwei Stellplätze je Wohneinheit vor. Die Mustersatzung des Gemeindetags ist rechtlich auf dem neuesten Stand. Die in der Satzung vorgesehene Ablösemöglichkeit wurde nach einem mit 7:3 gefassten Beschluss gestrichen. stü