Söchtenau – Der Söchtenauer Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung dem Bau eines Milchviehstalls mit Jungviehseite, Kälberstall und Güllegrube im Reischacher Feld zugestimmt. Bürgermeister Bernhard Summerer erläuterte, dass das Vorhaben bauplanungsrechtlich dem Außenbereich zuzurechnen sei. „Dort ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Zudem muss die ausreichende Erschließung gesichert sein und öffentliche Belange dürfen der Bebauung nicht entgegenstehen“, so Summerer.
Da die bisher noch nicht vorhandene Zufahrt vom Bauwerber selbst erstellt wird, seien diese Voraussetzungen laut Bürgermeister Summerer erfüllt. Das anfallende Schmutzwasser soll über zwei Güllegruben entsorgt werden. Ein Entwässerungsplan, ein Löschwassernachweis sowie ein Brandschutzgutachten werden vom Antragsteller noch nachgereicht. Die Kosten für die Bereitstellung der Löschwasserversorgung übernimmt ebenfalls der Antragsteller.
Da das Bauvorhaben ausschließlich der landwirtschaftlichen Nutzung zur Viehhaltung dient, sind keine Stellplätze erforderlich. Das Gremium erteilte mit 14:0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen – dies unter der Voraussetzung, dass eine landwirtschaftliche Privilegierung gegeben ist. böp