Aschau – Der Aschauer Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung eine neue Stellplatzsatzung beschlossen. Anlass für diese Entscheidung ist das Modernisierungsgesetz, das ab Oktober neue Regelungen zur Stellplatzsatzung vorgibt.
Martin Stuffer vom Bauamt erklärte, dass eine Stellplatzpflicht künftig nur noch besteht, wenn die Gemeinde dies durch eine eigene Satzung anordnet. Deshalb müsse jede Gemeinde die Stellplatzsatzung überarbeiten. Die Verwaltung orientierte sich bei der Neufassung an der Mustersatzung. Künftig wird bei der Berechnung des Stellplatzbedarfs auf die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze vom 30. November 1993 in ihrer jeweils gültigen Fassung verwiesen. Eine eigene Richtzahlentabelle entfällt damit.
Hinsichtlich der Ablöse sieht der Entwurf drei Möglichkeiten vor: einen festen Betrag festlegen, auf eine Ablöse verzichten oder im Einzelfall entscheiden. Der Gemeinderat entschied sich dafür, dass ein Ablösebetrag für einen Stellplatz jeweils separat festgelegt und bei Bedarf fortgeschrieben wird.
Im Satzungsentwurf heißt es weiter, dass die Integration von Mobilitätskonzepten oder Mobilitätsbausteinen derzeit nicht vorgesehen, aber auch nicht ausgeschlossen sei. Aussagen zur Gestaltung, Beschaffenheit oder Ausstattung von Stellplätzen enthält die neue Satzung nicht.
Bürgermeister Simon Frank (ZfA) äußerte sich kritisch zum neuen Modernisierungsgesetz und bezeichnete es als „Bürokratie pur“. Ohne weitere Anmerkungen stimmte der Gemeinderat der Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen und Kraftfahrzeugen zu. Der Ablösebetrag für einen Stellplatz wird künftig durch den Gemeinderat und mit Gemeinderatsbeschluss separat festgelegt. elk