Hackgutlager mit Schafstall

von Redaktion

Gemeinderat Obing gibt grünes Licht – Bodenversiegelung möglichst gering halten

Obing – Für den Rückbau eines Nebengebäudes und die Errichtung einer Hackgutlagerhalle mit integriertem Schafstall auf dem Grundstück 438 in Oberpirach in der Gemarkung Albertaich hat der Eigentümer den entsprechenden Antrag eingereicht. Der Antragsteller beabsichtigt, wie es in der Sitzung des Gemeinderats hieß, nördlich der ehemaligen Hofstelle ein Nebengebäude rückzubauen und als Ersatzbau an gleicher Stelle eine Hackgutlagerhalle mit integriertem Schafstall zu errichten.

Abwurfstelle
für Stroh

Dieser soll die Maße 15 mal 6,7 Meter und eine seitliche Wandhöhe von fünf Metern erhalten. Das Hackgutlager soll mit einer Fläche von 77,5 Quadratmetern entstehen. Der Schafstall nimmt nur eine geringe Fläche des Gebäudes von etwa 15 Quadratmetern ein. Zudem ist im Dachraum oberhalb des Stalles ein Strohlager mit Abwurfstelle in den Einstreubereich der Schafe geplant. Optisch fügt sich das geplante Vorhaben grundsätzlich gut in die ländlich geprägte Gegend ein, es sollte jedoch aufgrund der Denkmalnähe eine Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde stattfinden. Es soll zugleich im Außenbereich jegliche Bodenversiegelung auf das Minimalste beschränkt werden. Aufgrund des langen Vordachs an der Südseite des Gebäudes entsteht zwar ein außermittiger First, welcher jedoch aufgrund der gleich langen Dachseiten wieder mittig erscheint. Im Jahr 2024 fand eine Nutzungsänderung von Teilbereichen des landwirtschaftlichen Gebäudes in Wohnungen statt, und die bestehende Motorradwerkstatt wurde vergrößert.

Im Zuge der Nutzungsänderung wurde eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, in welcher auf den Schafstall verzichtet und ein Neubau ausgeschlossen wird. Das Landratsamt Traunstein hat eine Umplanung bezüglich des Bauvorhabens und dessen Bezeichnung an den Antragsteller gestellt. Konkret ist der Wegfall des Schafstalls im Neubau gefordert worden. Mit den Auflagen, dass die Umplanung gemäß der Forderung des Landratsamts Traunstein vorzulegen ist, die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erfolgen muss, dass Geländeveränderungen in den vom Landratsamt angeforderten Planungsunterlagen darzustellen und entsprechend zu genehmigen sind, wurde einstimmig zugestimmt. Sofern die vorgenannten Bedingungen erfüllt werden, kann die entsprechende Befreiung erteilt werden.

Die derzeitige Verkehrssituation in der Piracher Straße in Frabertsham wird von einer Anliegerin beklagt. Die Straße würde aufgrund der immer größer werdenden Fahrzeuge wie landwirtschaftliche Gespanne und Lkw und der nicht geschnittenen Sträucher und Hecken, welche in den Straßenbereich wachsen, immer schmäler und gefährlicher.

Die Verkehrssituation ist der Verwaltung bekannt, zwischenzeitlich wurde auch das mobile Geschwindigkeitsmessgerät aufgestellt, was jedoch wenig Wirkung erzielte. Verkehrsberuhigungselemente wie zum Beispiel eine Schwelle zur Geschwindigkeitsreduzierung sieht die Gemeinde als nicht empfehlenswert an, da dadurch das Bremsen und Beschleunigen der überwiegend landwirtschaftlichen Fahrzeuge, die die Straße benutzen, für weitere Unruhe im Wohngebiet sorgen würde. Eine Möglichkeit wäre die Aufstellung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer und verstärktes Augenmerk auf den Rückschnitt der in die Straße wachsenden Sträucher und Hecken.

Nach einer angeregten Beratung, bei der Armin Plank für die Geschwindigkeitsbegrenzung plädiert, die seiner Meinung nach im Siedlungsbereich Sinn machen würde, was auch Bürgermeister Huber als geringen Aufwand mit zwei aufgestellten 30-Stunden-Kilometer-Schildern sieht. Im angrenzenden Wohngebiet „Herzoganger“ befindet sich ebenfalls eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer. Rupert Freiberger äußerte sich zur Geschwindigkeit der landwirtschaftlichen Fahrzeuge, und Florian Maier sprach sich zu den stetig wachsenden Grundstückseinfriedungen aus.

Schreiben an
die Eigentümer

Das Gremium sprach sich mit einer Gegenstimme dafür aus, dass im Siedlungsgebiet der Piracher Straße eine Maximalgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern eingeführt und die Beschilderung entsprechend angepasst wird.

Zudem wird verstärkt auf die in den Straßenbereich hereinwachsenden Sträucher und Hecken geachtet. Ein entsprechendes Schreiben soll an die Grundstückseigentümer verschickt werden.

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