Schlappe für Stephanskirchen

Die Deutsche Bahn will in der Gemeinde Stephanskirchen Erkundungsbohrungen an Grundwassermessstellen durchführen. Die Gemeinde hatte vor dem Verwaltungsgericht München und zuletzt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geklagt. Foto IMAGO (Symbolbild)

Die Deutsche Bahn will in der Gemeinde Stephanskirchen Erkundungsbohrungen an Grundwassermessstellen durchführen. Die Gemeinde hatte vor dem Verwaltungsgericht München und zuletzt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geklagt. Foto IMAGO (Symbolbild)

Brenner-Nordzulauf Bundesverwaltungsgericht weist Klagen gegen Bohrungen zurück

von Tina Blum

Stephanskirchen/Leipzig – Die Gemeinde Stephanskirchen muss eine weitere Niederlage vor Gericht in Sachen Erkundungsbohrungen hinnehmen. Diesmal in höchster juristischer Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die Justizbehörde hat Anfang Juli beide Klagen als unzulässig abgewiesen. Dies verkündet

Freitag, 31. Oktober 2025

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