Baugenehmigung unter Vorbehalt erteilt

von Redaktion

Antragstellerin muss Nachweise über Erschließung beibringen – einstimmiger Beschluss

Eggstätt – Ein Bauantrag beschäftigte den Eggstätter Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Eine Bauherrin hat einen Bauantrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Sanierung des bestehenden Wohnteils im Vorderstock und der Nebenwohnung im Obergeschoss, den Austausch der schadhaften Firstpfette und Verstärkung der unterdimensionierten Deckenbalken, die Dacherneuerung des bewohnten Vorderstocks sowie den Abbruch und die verkleinerte Neuerrichtung des Balkons in Eggstätt eingereicht.

Wie Bauamtsleiterin Regina Maier erklärte, liegt das Vorhaben im Außenbereich. Da es sich um den Austausch von tragenden Bauteilen handelt, wurde von- seiten des Landratsamtes Rosenheim ein Baugenehmigungsverfahren gefordert. Maier erklärte, es gebe schon einen Bauantrag aus 2023, mit dem ein konkurrierendes Baurecht zur Umnutzung des alten Bauernhofs beantragt wurde. Dieser Vorgang sei bisweilen noch ungenehmigt. Die Gründe hierfür seien der Gemeinde nicht bekannt. Mit einer Genehmigung des nun antragsgegenständlichen Bauvorhabens dürfe keinesfalls die Aushöhlung des Baurechts aus der Umnutzung erfolgen, denn es gebe unterschiedliche Genehmigungsvoraussetzungen.

Maier betonte, sofern die Baumaßnahmen im Einklang mit den Vorschriften des Naturschutzes und der örtlichen Bauvorschriften erfolgen, werden die öffentlichen Belange nicht beeinträchtigt. Es ist aber lediglich die straßenrechtliche Erschließung gesichert. Es fehlen alle weiteren Erschließungsvoraussetzungen. Auch sei die Bauherrin den erschließungsbezogenen gemeindlichen Nachforderungen aus dem Altantragsverfahren aus 2023 bislang nicht nachgekommen. Somit ist die Erschließung nicht gesichert. Auch liegt keine Nachbarschaftsunterschrift vor.

Bürgermeister Christoph Kraus (FBE) befand, man wolle das Vorhaben nicht behindern. Deshalb schlage die Verwaltung vor, dem vorliegenden Antrag unter Vorbehalt zuzustimmen. Voraussetzung für die Einvernehmenserteilung ist die seit 1996 ausstehende Nachweisführung zur gesicherten Erschließung. Die Gemeinderäte stimmten mit zehn zu null Stimmen für diesen Beschluss. elk

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