Bad Feilnbach – Die Parkplatzsituation am Gemeindefriedhof in Au stellt aufgrund der direkt daran vorbeiführenden Kreisstraße (Gottschallinger Straße) nicht nur eine unbefriedigende, vor allem aber gefährliche Situation dar.
Landratsamt lehnt
Tempolimit erneut ab
Mit einem Antrag der CSU-Fraktion zur Verbesserung der Nutzung von Parkflächen sowie einer thematisierten Geschwindigkeitsbegrenzung im Friedhofsbereich befasste sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Gerade bei Beerdigungen, aber auch besonderen Anlässen wie an Allerheiligen, kommt es insbesondere entlang der Kreisstraße oftmals zu hohem Parkaufkommen, während eine offizielle Stellmöglichkeit von Fahrzeugen am Parkplatz über die Zufahrt „Kreuzwies“ erreichbar wäre. Als Grund wird im Antrag eine unzureichende Beschilderung der Parkmöglichkeit in Richtung Gedenkwald am Eingang Kreuzwies genannt.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Rosenheim wurde gemäß Sachverhalt aus der Sitzungsvorlage mitgeteilt, dass eine einfache und kostengünstige Maßnahme zur verbesserten Nutzung die Anbringung eines Hinweisschildes im Bereich des vorderen Parkplatzes mit Verweis auf die Stellfläche am Eingang Gedenkwald „Kreuzwies“ wäre.
Von einer Beschilderung direkt an der Kreisstraße werde abgeraten, da hierdurch auch ortsfremde Personen, wie Wanderer, auf den Parkplatz aufmerksam gemacht würden, was die Parkplatzsituation für Friedhofsbesucher zusätzlich verschärfen könnte.
Hinsichtlich einer Geschwindigkeitsreduzierung an der Gottschallinger Straße im Friedhofsbereich zwischen Au in Richtung Gottschalling verwies das Landratsamt Rosenheim auf die Ablehnung entsprechend gestellter Anträge aus den Jahren 2012, 2020 und 2024. Begründet wurde die Haltung des Landratsamtes damit, dass in diesem Bereich keine Unfallhäufigkeit gegeben sei.
In der anschließenden Aussprache bezeichnete Gemeinderat Josef Rauscher (CSU) die Anordnung des Landratsamtes bezüglich der Beschilderung als nicht nachvollziehbar. Ebenso kritisierte Rauscher die sture Haltung vonseiten der übergeordneten Behörde im Hinblick auf die Geschwindigkeitsbegrenzung vom Ortsausgang Au in Richtung Gottschalling am gemeindlichen Friedhof vorbei. Seiner Ansicht nach stehe die Sicherheit der Bürger, dazu gehören außer Friedhofsbesuchern auch Leichenzüge bei Beerdigungen von der Pfarrkirche zum Gemeindefriedhof, an oberster Stelle.
Wichtiges Anliegen sei den Ratsmitgliedern vorerst, die Beschilderung in die Tat umzusetzen und weitere Vorgehensweisen, wie Geschwindigkeitsreduzierung an der lang gezogenen Kurve am Ortsausgang sowie zusätzliche Parkplätze im Rahmen der Erstellung eines Friedhofskonzepts für Au zu betrachten.
CSU: Anordnung
nicht nachvollziehbar
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, im Bereich des vorderen Parkplatzes am Gemeindefriedhof in Au ein Hinweisschild anzubringen, das auf die weiteren Parkplätze am Eingang zum Gedenkwald hinweist, sowie das Aufstellen eines zusätzlichen Hinweisschildes bei der Einfahrt zum Parkplatz.
Die Beschilderung ist dabei den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und die Parkdauer wird auf zwei Stunden beschränkt. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die nötige verkehrsrechtliche Anordnung zu erstellen und anschließend zu vollziehen.