Brannenburg – Diverse Bauangelegenheiten standen im Mittelpunkt der Sitzung des Brannenburger Gemeinderates. Im Gebiet des Bebauungsplanes „Kammerlanderweg“ sollen auch künftig keine Dachgauben zulässig sein. Eine vom Landratsamt gewünschte Grundsatzentscheidung über diese Thematik befürworteten nur zwei Ratsmitglieder. Man habe sich bei der Aufstellung des Bebauungsplanes viele Gedanken gemacht und bewusst eine Entscheidung gegen Dachgauben getroffen, hieß es aus dem Gremium. Eine nachträgliche Genehmigung sei ungerecht gegenüber denjenigen, die sich bereits in der Bauphase befinden. Auch sei nicht absehbar, welche Auswirkungen durch eine nachträgliche Genehmigung insgesamt für das Baugebiet entstehen würden. Gebilligt wurde der Entwurf für eine Außenbereichssatzung für den Rosenweg. Die erforderlichen Verfahrensschritte sollen eingeleitet werden. Zustimmung fand auch der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplanes „Degerndorf Ost“. Die Stellungnahmen seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange umfassten überwiegend Hinweise, die im Änderungsverfahren zu beachten sind und ausführliche Erläuterungen zu redaktionellen Änderungen. mc