Bad Aibling – Ministerpräsident Markus Söder hatte es schon vor Wochen angekündigt: Das Handyverbot an Bayerns Schulen wird ausgeweitet und soll künftig bis zur 7. Klasse gelten. Er begründete dies mit dem seit längerer Zeit aufkommenden Wunsch aus der Lehrer- und Elternschaft, im Umgang mit Mobiltelefonen für mehr Ordnungsstruktur zu sorgen. Während Kinder im Umgang mit dem Handy zu Hause völlig frei seien, regle man das Verbot schulisch nun generell für die gesamte Unterstufe. Doch wie kann das im Schulalltag funktionieren?
Nutzungsordnung
seit Februar umgesetzt
Im Gymnasium Bad Aibling wird man von der angekündigten Änderung jedenfalls nicht wirklich betroffen sein. Hier hat sich die Schulgemeinschaft bereits im Februar 2025 eigens eine Handy-Nutzungsordnung auferlegt, die sich im Großen und Ganzen mit Söders Plänen deckt. Auch hier wurden die weitreichenden Maßnahmen damit begründet, dass man die Smartphone-Nutzung im Schulalltag besser regeln wolle.
Das Besondere: Seit dem 10. Februar gilt dort eine Nutzungsordnung für digitale Endgeräte, die auch vom Schulparlament, dem Lehrer, Schüler und Eltern angehören, abgesegnet wurde. „Im Kern der Regel geht es während der Schulzeit darum, die digitalen Endgeräte nur noch für Unterrichtszwecke zu nutzen“, hatte Schulleiter Mark Lörz zu Beginn der neuen Ordnung gegenüber dem OVB erklärt. Die Regelung gleicht keinem generellen Handyverbot, sie muss vielmehr differenziert betrachtet werden.
Während die älteren Schüler der Oberstufe weiterhin auch außerhalb des Unterrichts zu ihren Smartphones oder Tablets greifen dürfen, dürfen die Schüler der Unterstufe ihre Handys nur noch zum Telefonieren nutzen, was auch durch speziell konfigurierte Apps auf den Geräten gewährleistet wird. Zusätzlich wurde die Aula samt dem kompletten Erdgeschoss, wo sich in der Pause sehr viele Schüler aufhalten, zur „bildschirmfreien Zone“ erklärt. Hier gilt das „Verbot“ also für alle Schüler gleichermaßen, auch für die älteren.
Laut Lörz hätten sich auch hier nicht zuletzt Eltern vermehrt besorgt geäußert. Demnach müsse auch dem Schutz vor Mediensucht und den Gefahren, die Smartphones und Co. inklusive Social Media bergen, mehr Gewicht beigemessen werden. Nach einer kurzen „Testphase“ wurde die Nutzungsordnung dann stringent umgesetzt, sodass Handys bei Verstößen teilweise auch zeitweise eingezogen werden. Doch wer bei der Umsetzung größere Schwierigkeiten erwartet hatte, wurde eines Besseren belehrt. Schon zu Beginn hatten sich einzelne Eltern sowie der Elternbeirat positiv geäußert. Hinter der neuen Regelung stecke vor allem auch der Wunsch, die Kommunikation der Kinder und das Zwischenmenschliche, das durch die Handynutzung teils verloren gegangen sei, wieder zu fördern. Und aus Sicht der Schule ist dies auch gelungen. „Es ist seitdem wirklich anders“, sagt Schulleiter Mark Lörz nun, rund neun Monate nach der Einführung der Nutzungsordnung, zufrieden.
„Keine Kritik
von Schülern“
Tatsächlich funktioniere die Umsetzung reibungslos, „auch von Schülern gibt es eigentlich überhaupt keine Kritik daran“, so Lörz. Gerade auch weil sich zahlreiche Eltern für die Verschärfung der Handyregelung bedankten, halte der Schulleiter Söders Begründungen für einen allgemeinen bayerischen Kurs auch für „völlig gerechtfertigt“.
Am Gymnasium Bad Aibling will man den eingeschlagenen Weg ohnehin weitergehen und diesen sogar noch verfestigen. Passend zur Nutzungsordnung hat das Schulparlament für dieses Jahr auch das Motto „bewegte Schule“ beschlossen. „Wenn wir einerseits etwas einschränken, müssen wir auch sehen, wie sich die Kinder andererseits beschäftigen können“, sagt Lörz. So habe etwa eine Spendenaktion 4500 Euro hervorgebracht, wovon nun Spielgeräte für die Unterstufe angeschafft wurden.
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