Aschau – Nachdem sich die Gemeinde in der vorangegangenen Legislaturperiode noch für ein Interkommunales Entwicklungskonzept (IKEK) ausgesprochen hatte, wird die Prientalgemeinde künftig auf ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) umsteigen. Bereits 2016 war man zusammen mit den Nachbargemeinden Prien, Bernau und Frasdorf in das Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ aufgenommen worden. Später hatte sich der Gemeinderat für den Ortskernbereich von Aschau als Untersuchungsgebiet ausgesprochen, um gebietsbezogene Maßnahmen oder städtebauliche Einzelvorhaben als Gestaltungsmaßnahmen – mit städtebaulicher Förderung – anzugehen.
Fläche von
30,3 Hektar
Bürgermeister Simon Frank (ZfA) informierte den Gemeinderat in dessen jüngster Sitzung, dass mittlerweile der Bewilligungsbescheid der Regierung von Oberbayern eingegangen sei.
Da es zweimal einen Personalwechsel bei der Regierung von Oberbayern gegeben habe, habe es bis zum Bewilligungsbescheid so lange gebraucht. „Wir müssen dran bleiben!“, forderte Frank. Um ein ISEK-Verfahren einzuleiten, brauche es einen Beschluss des Gemeinderats. Nur dann könne man mit den vorbereitenden Untersuchungen für das Plangebiet Ortskern Aschau beginnen.
Frank zeigte auf das Untersuchungsgebiet: Auf einer Fläche von 30,3 Hektar umfasst es den historischen Ortskern von Niederaschau einschließlich der baulichen Entwicklung entlang der Kampenwandstraße. In diesem Gebiet lägen, so Frank, „per Definition sogenannte städtebauliche Missstände“ vor, die durch Sanierungsmaßnahmen behoben werden können.“
Hier benannte er unter anderem den Friedhofsvorplatz, den Bahnhof, die Schulstraße und die Priental-Passage.
Mehr als 30000 Euro
an Kosten
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 31283 Euro, davon müsse die Gemeinde 12683 Euro selbst tragen. Die Planung übernehme das Büro SEP Jochen Baur, München. Das Büro war schon mit IKEK betraut und könne diese Daten als Basis nehmen. „Was wir anschließend machen, ist offen.“
Mit 16:0 beschloss der Gemeinderat, die Vorbereitung der Sanierung in dem Planungsgebiet mit der Untersuchung der Sanierungsbedürftigkeit einzuleiten. Die Verwaltung soll die notwendigen Verfahrensschritte zur Vorbereitung der förmlichen Festlegung durchführen lassen.