Aschau – Hinter dem sperrigen Namen „Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz“ (BayKiBig) verbirgt sich ein Landesgesetz, das – 2005 vom Bayerischen Landtag erlassen – den bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung und die Qualitätsentwicklung und -sicherung im Bereich der Betreuung zum Ziel hat. Doch dahinter verbirgt sich auch viel Bürokratie.
Bürgermeister
stellt die Zahlen vor
Es geht um kind- und nutzungszeitbezogene Förderungen, die in einem Verwaltungsprogramm erfasst und monatlich in eine andere bayernweite Online-Plattform übertragen werden. Stichtage, vierteljährliche Abschlagszahlungen und ganzjährige Abrechnungen gilt es ebenfalls im Blick zu haben.
Elisabeth Linhuber von der Verwaltung hatte für den Gemeinderat das Abrechnungsjahr 2024 mit allen Zahlen genau aufgedröselt, und Bürgermeister Simon Frank (ZfA) stellte für die erkrankte Linhuber die Abrechnung in Auszügen vor. Als Trägerin obliegt es der Gemeinde, für die Kindertagesstätte Spatzennest und für den Kinderhort Villa Kunterbunt abzurechnen.
Im Kindergarten Spatzennest werden 97 Kinder betreut, darunter sechs Gastkinder aus den Nachbarkommunen und elf Kinder aus dem nicht-deutschen Sprachraum, die von den Kooperationspartnern Caritas und Diakonie innerhalb des Regelbetriebs erbracht wurden.
Den Kinderhort besuchen 49 Kinder, darunter ein Gastkind aus Frasdorf und 23 Kinder aus dem nicht-deutschen Sprachraum. Ein Kind erhält zudem Eingliederungshilfe. Als zuständige Kommune muss die Gemeinde Aschau auch den Kindergarten St. Marien (darunter drei Gastkinder, acht Kinder aus dem nicht-deutschen Sprachraum und zwei Kinder, die Eingliederungshilfe erhalten), den eingruppigen Landkindergarten St. Michael (mit 16 Kindern, darunter ein Kind aus dem nicht-deutschen Sprachraum) und acht auswärtige Einrichtungen, die 20 ortsansässige Kinder besuchen, abrechnen. Die Gemeinde erhält für 2024 eine Gesamtförderung in Höhe von 1,49 Millionen Euro. Der Staatsanteil, der an die einzelnen Einrichtungen durchgereicht wird, beträgt 855972 Euro. Darin enthalten ist auch ein Elternbeitragszuschuss in Höhe von insgesamt 168500 Euro. Der Eigenanteil der Kommune für die gemeindlichen Kindertagesstätten macht in 2024 für die Kindertagesstätte 327237 Euro und für den Kinderhort 98274 Euro aus. Für den Sachranger Kindergarten gibt es eine Zusatzförderung in Höhe von gut 40000 Euro, die die Kommune zur Hälfte mitträgt.
Keine Gegenstimmen
im Gremium
Das Landratsamt Rosenheim hat die vorgelegte Endabrechnung ohne Änderungen bewilligt, betonte Bürgermeister Frank. Und die Gesamtförderung für das Jahr 2024 mit 52814 Euro für die Personalkostenförderung, 13700 Euro für den Elternbeitragszuschuss minus 4114 Euro Rückforderung für Assistenzkräfte in Sachrang abfinanziert. „Ein komplexes Tagesgeschäft“, gestanden die Gemeinderäte der Verwaltung zu.
Ohne weitere Nachfragen nahm das Aschauer Gremium die Abrechnungsunterlagen der kind- und nutzungszeitbezogenen Förderungen nach BayKiBig für das Abrechnungsjahr 2024 zur Kenntnis und billigte einhellig mit 16:0 die Abrechnung.