„Morddrohung“-Vorwürfe gegen Polizisten

von Redaktion

Tausende Seiten umfassender Chat-Verkehr – Verhandlung am Amtsgericht endet mit Freispruch

Rosenheim/Landkreis – Eine solche Meldung gehört wohl auch nicht zum Alltag bei der Polizei: Eine Anzeige wegen einer Morddrohung mit einer Dienstpistole gegen einen Polizisten. So geschehen im September 2024, als eine 20-jährige Automobilverkäuferin auf einer Polizeiwache einen damals 23-jährigen Polizeibeamten beschuldigte.

Screenshot als
Beweis vorgelegt

Nach ihrer Trennung habe ihr Ex-Freund sie nicht nur oftmals beleidigt, sondern auch bedroht, indem er ihr per „Snapshot“ mitteilte, bei einem etwaigen Treffen „würde er gegen sie seine Dienstwaffe ziehen“. Als Beweis legte die 20-Jährige ihr Handy mit einem Screenshot von „Snapchat“ vor, der unter einem Foto die genannte Drohung zeigte. Sie begründete die Vorlage eines Screenshots damit, dass sich in der App „Snapchat“ eine solche Nachricht nach einmaligem Öffnen automatisch lösche.

Der beschuldigte Beamte wurde daraufhin umgehend zu Hause aufgesucht und aufgefordert, seine Dienstwaffe auszuhändigen, was dieser anstandslos tat. Auch sein Handy übergab er sofort.

Vor Strafrichterin Albrecht am Amtsgericht Rosenheim kam es jetzt zu einem Strafverfahren wegen Bedrohung und Beleidigungen. Ein zuvor zuständiger Richter hatte einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf einen Strafbefehl zurückgewiesen, wodurch es zu diesem Verfahren kam. Ein Ermittler der Polizei war als Beobachter bei dem Verfahren anwesend, da der Ausgang gegebenenfalls auch disziplinarische Folgen haben würde.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Peter Dürr, erklärte im Auftrag seines Mandanten, dass dieser alle vorgeworfenen Beleidigungen zugebe und diese zutiefst bedauere. Er bestritt aber vehement, jemals die Drohung mit seiner Waffe – in welcher Form auch immer – geäußert zu haben. Es handle sich hier ganz fraglos um einen Racheakt der Anzeigenerstatterin. Die angebliche Drohung sei folglich eine Unwahrheit. Gewiss sei der Polizist beleidigend geworden, weil seine „Ex“ intime Fotos von ihm an verschiedene Bekannte und Verwandte versendet hatte, um ihn zu verunglimpfen. Als Höhepunkt habe sie diese Bedrohung erfunden, wohl weil sie wusste, dass sie ihm damit beruflich schaden könnte. Tatsächlich gab es wohl einen tausende Seiten umfassenden Chat-Verkehr, in welchem beidseitige Vorwürfe und Beleidigungen zu finden waren. Der Ermittlungsbeamte wusste zu berichten, dass aber nirgendwo eine solche Drohung zu finden gewesen sei.

Die junge Frau berichtete hingegen von heftigen Auseinandersetzungen nach der Trennung der beiden. Sie habe den vorgelegten „Screenshot“ gefertigt, weil ihr die angebliche Bedrohung doch zu weit gegangen sei. Sie habe die Drohung nur ihrer Tante gezeigt, welche ihr geraten habe, Anzeige zu erstatten.

Auf Befragen durch den Verteidiger erklärte die 20-Jährige, dass sie zehn oder 14 verschiedene Accounts zum Versenden von Vorwürfen und intimen Bildern verwendet habe: „Das ist doch ganz normal! Da verwende ich doch nicht meinen eigenen!“, sagte sie. Auch musste sie zugeben, dass sie die vorgeworfene Bedrohung beziehungsweise diesen Screenshot an mehrere Freundinnen versendet hatte.

Besonders widersprüchlich wurde sie, als der Verteidiger sie mit ihrer damaligen Behauptung, „schwanger zu sein“, konfrontierte. Durch sie, oder doch in ihrem Auftrag, seien Ultraschall-Fotos ihrer angeblichen Schwangerschaft versendet worden, wobei es sich bewiesenermaßen um Fake-Bilder handelte, die schlicht aus dem Internet heruntergeladen worden waren. Nach wie vor behauptete sie aber, schwanger gewesen zu sein, nicht aber ein Kind geboren zu haben. Diese Schwangerschaft habe sich quasi von selbst erledigt.

Der Verteidiger erklärte, seinem Mandanten sei es vor allem wichtig, die ganze Affäre friedlich beizulegen. Er wollte wissen, ob das auch in ihrem Interesse sei. Wenn das zutreffe, so regte er an, möge sie den Strafantrag wegen der Beleidigungen zurücknehmen. Immerhin seien solche Beleidigungen beiderseits geflossen. Nach längerem Überlegen nahm die junge Frau tatsächlich diese Strafanträge zurück. Da Beleidigungen nur auf Antrag verfolgt werden, war die Angelegenheit in dieser Hinsicht erledigt. Es blieb also nur noch der Vorwurf der Bedrohung.

Glaubwürdigkeit der
Zeugin angezweifelt

Der Sachverständige des Landeskriminalamtes wusste lediglich zu bestätigen, dass der vorgelegte Screenshot mit der Bedrohung nicht mittels künstlicher Intelligenz verändert oder verfälscht worden war. Ob dies auch für das Ausgangsbild gelte, das hier abfotografiert worden war, könne mit dem vorliegenden Bildmaterial weder bejaht noch verneint werden. In seinem Schlussvortrag erklärte der Vertreter der Staatsanwaltschaft daraufhin, dass für ihn die Aussagen der 20-Jährigen weder glaubhaft noch die Zeugin selbst glaubwürdig seien. Deren Erinnerungslücken seien einfach zu groß, und eine Fälschung dieser Bedrohung könne nicht ausgeschlossen werden. Er beantragte, den Angeklagten freizusprechen. Der Verteidiger des Polizeibeamten schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Eine Bedrohung sei nicht erkennbar.

Das Gericht vermochte nicht festzustellen, ob es eine solche Bedrohung überhaupt gegeben hat oder nicht. Auch seien die Aussagen der jungen Frau durchaus anzuzweifeln. Der Polizist wurde freigesprochen.

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