Nußdorf – In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats stand ein umfangreiches Bauvorhaben im Außenbereich zur Diskussion. Es ging um den geplanten Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle mit Kühlhaus, einer Betriebsleiterwohnung und zwei Wohneinheiten für Saisonarbeitskräfte. Nach eingehender Beratung lehnte der Gemeinderat das Projekt einstimmig ab.
Das Vorhaben betrifft ein Grundstück, das im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Geplant war ein Baukörper mit einer Länge von 66 Metern, einer Breite von 18 Metern und einer maximalen Höhe von 8,85 Metern bei einer Dachneigung von zehn Grad – eine Abweichung von der örtlichen Gestaltungssatzung. Die geplanten Abstandsflächen konnten nur teilweise auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden, wurden jedoch durch Vereinbarungen mit Nachbarn abgesichert.
Das Areal liegt in unmittelbarer Nähe zu einem Bach, im Landschaftsschutzgebiet „Inntal Süd“ und nahe eines kartierten Biotops. Durch seine erhöhte Lage, so die Einschätzung des Gremiums, würde das Bauwerk das Landschafts- und Ortsbild erheblich verändern und die Sicht auf Nußdorf – insbesondere aus Richtung Neubeuern – stark beeinträchtigen. Hinzu kommt, dass weder ein Freiflächengestaltungsplan noch Angaben zu Ausgleichsmaßnahmen vorgelegt wurden.
Auch in technischer Hinsicht sah der Gemeinderat offene Punkte: Das Grundstück ist derzeit nicht über eine öffentliche Verkehrsfläche erschlossen, die Wasserleitung verläuft nördlich der Staatsstraße und erfordert eine Sondervereinbarung, die Abwasserentsorgung müsste eigenständig geregelt werden. Ebenso fehlen Angaben zur Entwässerung von Niederschlagswasser. Die nördliche Zufahrt und die geringe Hoffläche wurden kritisch beurteilt, da sie für Liefer- und Anlieferverkehr als unzureichend gelten.
Die Stellplatzplanung entsprach ebenfalls nicht den gemeindlichen Vorgaben. Statt der erforderlichen 18 Stellplätze – sechs für die Wohneinheiten, drei für den vorgesehenen Verkaufsbereich und neun für die Lagerfläche – waren lediglich neun vorgesehen. Weitere Bedenken betrafen die Dachneigung, die nicht mit der Gestaltungssatzung übereinstimmt, sowie offene Fragen zum Umgang mit potenziell umweltrelevanten Stoffen wie Düngemitteln oder Kühlmitteln.
Darüber hinaus stehen mehrere fachliche Stellungnahmen noch aus. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten muss die Privilegierung des Vorhabens im landwirtschaftlichen Sinne erst noch prüfen. Ebenso fehlen Rückmeldungen des Landratsamts in den Bereichen Wasserrecht und Naturschutz, insbesondere zur Hochwassergefahr im Bereich des Breitner Bachs und Moosgrabens.
Angesichts dieser Vielzahl ungeklärter Punkte und der befürchteten Eingriffe in Landschaft und Ortsbild entschied sich der Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. stv