Brannenburg – Der Walnussbaum in der Spitzsteinstraße 2 ist kaum zu übersehen, ragt er doch meterhoch über das Grundstück hinaus. Doch lange wird der Anblick nicht mehr halten. Denn der Koloss soll in den kommenden Tagen gefällt werden. Zum Ärger einer Brannenburgerin. „Ein solch mächtiger Walnussbaum ist ökologisch besonders wertvoll”, sagt die Anwohnerin, gegenüber dem OVB. „Er prägt unser Ortsbild, spendet Schatten, verbessert das Mikroklima und bietet Lebensraum.”
Keine Bedenken der
Rosenheimer Behörden
Sie befürchtet, dass der Baum nun ohne Genehmigung einfach abgeholzt wird. Doch eine Nachfrage bei der Gemeinde ergibt, dass der Eigentümer bereits sämtliche Schritte dafür eingeleitet hat. „Der Antrag dafür wurde eingereicht, die untere Naturschutzbehörde hatte keine Bedenken und hat einer Fällung zugestimmt”, heißt es vonseiten des Brannenburger Bauamts. Aufgrund von Artenschutz und Schonzeiten darf der Walnussbaum zwar nur zwischen dem 1. und 15. November gefällt werden. Und der Eigentümer ist dazu angehalten, eine, voraussichtlich kleinere, Alternative zu pflanzen. Aber abgesehen davon sei die Erlaubnis behördlicherseits erteilt.
„Natürlich ist es schade, wenn so ein schöner Baum weg muss und ich verstehe auch, wenn man sich für den Erhalt einsetzt, aber es gibt eben auch gute Gründe für die Fällung”, erklärt Bürgermeister Matthias Jokisch auf OVB-Nachfrage. Der Baum sei mittlerweile zu alt und instabil, sodass bei einem heftigen Sturm die Gefahr bestehe, dass er entweder auf das Haus oder die Spitzsteinstraße fällt. Wenn sich in diesem Moment eine Person darunter aufhält, könnte es lebensgefährlich werden.
Erlaubnis zum Fällen
ist erteilt
„Wir versuchen, solche Bäume auf dem Gemeindegebiet so lange wie möglich zu erhalten und betreiben dafür auch einen großen Aufwand”, versichert Jokisch. In dem Fall sei es aber das Recht des Eigentümers, den Baum von seinem Grundstück nach der erfolgten Absprache mit dem Bauamt und der unteren Naturschutzbehörde zu entnehmen. Der Walnussbaum in der Spitzsteinstraße ist demnach nicht mehr zu retten.