Obing – Eine Änderung des Bebauungsplans „Obing Süd-Ost“ gemäß Bauvoranfrage für den Einbau von zwei Dachgeschosswohnungen in ein Wohnhaus und einen Anbau war Thema im Gemeinderat. Die Planung würde von den Festsetzungen in den Punkten Grundflächenzahl (GRZ), überbaubare Fläche und seitliche Wandhöhe abweichen. Letztlich fasste das Gremium mit einer Gegenstimme den Beschluss, grundsätzlich einer Bebauungsplanänderung zuzustimmen, wenn zwei Stellplätze pro Wohneinheit nachgewiesen werden, die seitliche Wandhöhe gleich dem Bestandsgebäude eingehalten wird und die maximale GRZ 0,6 zugrunde gelegt wird. emk