Rott – Die Rosenheimer Straße kommt von der Bundesstraße B15 und führt immer schmaler, kurvenreicher und unübersichtlicher werdend hinauf in den Ort. Die Rotter nennen immer noch das Stück, wo es steil bergauf geht, den „Rotter Schulberg“. Immer wieder liegen Beschwerden über die belastende Verkehrssituation in der Rosenheimer Straße vor. Zuletzt ist Anfang Oktober ein Antrag bei der Gemeinde eingegangen. Darin wird um Überprüfung verkehrsrechtlicher Maßnahmen zur Entlastung des Verkehrs in der Rosenheimer Straße gebeten. Bereits im September und Oktober wurden Gespräche mit Anwohnern und der Polizei geführt.
Anwohner wollen Tempo 30 und Lkw-Fahrverbot
Die Anwohner wünschen sich ein Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (Anlieger und Bus frei), eine Einstufung als besonders gefährlicher Schulweg, Tempo 30 samt Verkehrsmessung, eine bauliche Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn sowie die Überwachung des fließenden Verkehrs in der Rosenheimer Straße. Bei der Rosenheimer Straße handelt es sich um eine Kreisstraße (RO41). Straßenbaulastträger ist der Landkreis Rosenheim.
Den Anwohnern wurde bereits bei einem persönlichen Gespräch mit der Polizei erläutert, dass ein Durchfahrtsverbot für Lkw in der Rosenheimer Straße nicht möglich sein wird. Die Rosenheimer Straße ist eine Kreisstraße, die dem überörtlichen Verkehr dient. Durch die Höhenbeschränkung durch die Unterführung unter den Bahngleisen in der Wasserburger Straße (St 2079) stellt die Rosenheimer Straße die einzige Zufahrtsmöglichkeit für den Lkw von der B15 bis zum Ortskern Rott ohne Einschränkung dar. Den kompletten Lkw-Verkehr über das Gewerbegebiet „Am Eckfeld“ und über die „Innstraße“ zu lenken, sei keine Option, da die Verkehrsproblematik nur verlagert werde. Die Rosenheimer Straße wird zudem auch von der MVV-Buslinie 444 und dem Schulbus genutzt. Die einzige Handlungsmöglichkeit der Gemeinde ist, einen ansprechenden Antrag beim Landratsamt Rosenheim zu stellen.
Die Rosenheimer Straße könnte unter bestimmten Voraussetzungen als besonders gefährlicher Schulweg eingestuft werden. In diesem Fall müsste der Schulaufwandsträger, sprich Schulverband, die Kosten für die Beförderung tragen. Ein Antrag auf Überprüfung, ob die Rosenheimer Straße als besonders gefährlicher Schulweg einzustufen ist, wurde beim Landratsamt Rosenheim gestellt. Die Polizei wurde ebenfalls um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen müssen nun erst mal abgewartet werden. Gegebenenfalls muss in der Schulverbandssitzung über das weitere Vorgehen beraten werden.
Auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren, wurde angesprochen. Um eine bessere Einschätzung der tatsächlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen zu erhalten, wurde Anfang Oktober auf Höhe Rosenheimer Straße 24 ein Geschwindigkeitsmessgerät der Gemeinde installiert. Das Messgerät kann die Geschwindigkeit und die Anzahl der Fahrzeuge unter Berücksichtigung der Fahrzeuglängen auswerten. Bei der letzten Verkehrsschau wurde mit der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts und Polizei vereinbart, die Messergebnisse an die Beteiligten weiterzuleiten, sobald diese vorliegen. Laut Straßenverkehrsordnung sind Verkehrszeichen von der Straßenverkehrsbehörde nur dann anzuordnen, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Die Entscheidung, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren, trifft in diesem Fall das Landratsamt Rosenheim. Lkw nutzen den Gehweg teilweise als Ausweichmöglichkeit, wenn sich zwei Lkw entgegenkommen. Pfosten und eine rot-weiße Kette könnten als bauliche Abtrennung zwischen Gehweg und Fahrbahn dabei helfen, den Gehweg nicht mehr als Ausweichmöglichkeit zu nutzen. Eine etwaige bauliche Maßnahme müsste jedoch vom Tiefbauamt des Landkreis‘ Rosenheim vorgenommen werden.
Nachdem der Gehweg an vielen Stellen sehr schmal ist und eine bauliche Abgrenzung auch Platz beansprucht, geht die Gemeinde davon aus, dass die notwendige Restbreite des Gehweges nicht eingehalten werden kann.
Polizei prüft
mögliche Messstellen
Die Überwachung des fließenden Verkehrs müsste durch die Polizei Wasserburg erfolgen, da die Mitgliedschaft beim Zweckverband Oberland nur den ruhenden Verkehr beinhaltet. Mit der Polizei wurde bereits über eine mögliche Messstelle in der Rosenheimer Straße gesprochen. Der Gemeinde wurde mitgeteilt, dass die örtlichen Verhältnisse wie Sichten, Entfernungen oder Aufstellfläche seitens der Polizei geprüft werden.
Dem Gemeinderat ist die Situation an der Rosenheimer Straße bewusst. Gemeinderat Marinus Schaber (BfR) sprach von 35 Jahren, in denen die Situation sich nicht geändert habe.