Kampf um die Kampenwandbahn geht weiter

von Redaktion

Naturschützer gegen Eigentümer: Den Streit um den Neubau der Kampenwandbahn gibt es seit Jahren. Mit der Berufung des Betreibers gegen das jüngste Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts geht er nun in die nächste Runde. Kurz vor der neuen Verhandlung hat sich auch die Gemeinde Aschau positioniert.

Die Karte zeigt die Flächen an der Kampenwand, die seit 2020 als Naturwälder unter besonderem Schutz stehen. Klinger

Aschau – Dringend notwendige Sanierung oder reines Profitgeschäft zum Schaden der Umwelt? In der Diskussion um den Neubau der Kampenwandbahn sind in den vergangenen Jahren sämtliche Positionen vertreten worden. Nach vielem Hin und Her liegt der Fall nun beim Bayerischen Verwaltungsgericht (BayVGH).

Verhandlung am
morgigen Dienstag

„Die Verhandlung dazu wird am morgigen Dienstag, 11. November, in München stattfinden“, bestätigt ein Sprecher des BayVGH. Dann kommt es zur Neuauflage der Frage, ob die historische Bahn modernisiert werden soll oder nicht. 

Der Plan des Betreiber-Chefs Erik Zbil ist eine „dringend notwendige Sanierung“. Das bedeutet, die Gondeln der Seilbahn aus dem Jahr 1957 mit Achter- statt Vierer-Gondeln „aufzuwerten“, Berg- und Talstation zu erneuern und die Bahn um 2,80 Meter zu verbreitern. Doch so einfach, wie sich die Eigentümer das vorstellten, lief es nicht. Der Bund Naturschutz klagte gegen den Bescheid des Rosenheimer Landratsamtes, der die Ausbaupläne zunächst billigte. 2023 kam es daher zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München. Mit zwischenzeitlichem Erfolg für die Kläger. Denn Richterin Elisabeth Zollner-Niedt nannte die Unterlagen, auf denen die Zusage basierte, zu „unbestimmt und daher rechtswidrig“. Aus dem Genehmigungsbescheid des Landratsamtes ließe sich nicht eindeutig entnehmen, welche Bäume des 2020 unter Schutz gestellten Naturwaldes für die Aufweitung der Trasse gefällt werden dürfen.

Doch das Projekt ist damit noch nicht vom Tisch. Der Betreiber versprach, die Unterlagen „nachschärfen zu lassen“ und ging im Januar 2024 vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Berufung.

Dieser wurde mittlerweile stattgegeben und am morgigen Dienstag wird in zweiter Instanz erneut verhandelt.

Kurz vor der nächsten Runde meldete sich nun die Aschauer Gemeinde zu Wort. In einem Positionspapier spricht sich der Gemeinderat für den geplanten Neubau aus.

„Wir wollen einen Rückhalt für den Eigentümer und Betreiber bieten. Die Kampenwandseilbahn ist nicht nur für den Ort wichtig, sondern für den Tourismus in ganz Bayern“, sagt Bürgermeister Simon Frank. Bei der 70 Jahre alten Anlage gehe es um einen Ausbau, der den Betrieb in den kommenden Generationen sichern soll. „Die Mehrheit der Bürger steht dahinter“, ist der Rathauschef überzeugt. „Das ist auch der Grund, warum wir uns mehrheitlich im Gemeinderat dazu äußern.“ Neben den Bürgermeistern haben 15 Gemeinderäte das Positionspapier zum geplanten Ersatzneubau der Kampenwandseilbahn unterschrieben.

BN befürchtet Entwicklung
hin zum „Fun-Park“

Aber auch der Bund Naturschutz meldete sich vor der Verhandlung nochmals zu Wort und reagierte damit auf die Stellungnahme der Gemeinde. In einem Video fasst der Rosenheimer Kreisvorsitzende Rainer Auer seine Position zusammen. Dabei geht es vor allem um die von ihm kritisierte „Spezlwirtschaft“ des Bayerischen Forstministeriums, das im November 2024 die „fehlerhafte Überschneidung des Naturwalds mit der bereits bestehenden Seilbahntrasse korrigierte“. Zudem befürchtet Auer, dass der Ausbau nur ein erster Schritt sei, die Kampenwand künftig zum „FunPark“ werden zu lassen.

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