Neubeuern – Der Markt Neubeuern wird ab 1. Januar 2026 eine Zweitwohnungssteuer einführen. Dies hat der Marktgemeinderat einstimmig beschlossen. Die Einführung erfolgt als Reaktion auf mehrere Anregungen und einen offiziellen Antrag des Zweiten Bürgermeisters Wolfgang Sattelberger (CSU).
Ziel ist es, die Belastung der kommunalen Infrastruktur durch Zweitwohnungen auszugleichen, die kommunale Infrastruktur nutzen, ohne dass die Zweitwohnsitze in den kommunalen Finanzausgleich einfließen. Zudem erhofft sich die Verwaltung eine Lenkungswirkung auf den Wohnungsmarkt: Die Steuer könnte zu einer Reduzierung leer stehender Zweitwohnungen führen oder einen Anreiz schaffen, den Erstwohnsitz nach Neubeuern zu verlegen.
Angesichts angespannter kommunaler Finanzen erscheint die Steuer nach Einschätzung der Verwaltung und des Gemeinderats gerechtfertigt. Das prognostizierte Steueraufkommen liegt im sechsstelligen Bereich pro Jahr und soll zur Haushaltskonsolidierung beitragen.
Steuerpflichtig ist, wer eine weitere Wohnung zur persönlichen Lebensführung nutzt, ohne sie als Hauptwohnsitz gemeldet zu haben. Auch Mobilheime oder ortsfeste Wohnmobile, die ab drei Monaten Standzeit als ortsfest gelten, unterliegen der Regelung. Für allgemeine Zweitwohnungen beträgt die Steuer 20 Prozent der Jahresnettokaltmiete, bei Eigentum wird der Wert geschätzt. Für Mobilheime und Wohnwagen gilt ein Pauschalbetrag von 95 Euro pro Jahr. Bei eingeschränkter Nutzung, etwa bei unterjähriger Vermietung, wird die Steuer gestaffelt zwischen 25 und 100 Prozent des Satzes erhoben.
Wie viele der derzeit gemeldeten Nebenwohnsitze tatsächlich steuerpflichtig sein werden oder wie sich deren Zahl künftig entwickelt, bleibt laut Verwaltung abzuwarten. Dennoch überwiegt die Einschätzung, dass der Aufwand lohnt. eri