Brannenburg – Mehrere Satzungen der Kommune standen im Mittelpunkt der jüngsten Gemeinderatssitzung. Diskutiert wurden die Grundsteuerhebesätze ab 2026: Mit einer Gegenstimme entschieden die Ratsmitglieder, die bisherigen Hebesätze von jeweils 300 Prozent für die Grundsteuer A und B auch im nächsten Jahr auf dieser Höhe zu belassen. Zuvor hatte Kämmerer Roland Berndl über die Auswirkungen der Grundsteuerreform berichtet, durch die die Gemeinde Mehreinnahmen von rund 38.000 Euro erhält. Bei Hebesätzen von 300 Prozent für die Grundsteuer A und 310 Prozent für die Grundsteuer B ließen sich noch rund 26.000 Euro zusätzlich erzielen, was dem gemeindlichen Haushalt guttun würde, so Berndl.
In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, die Bürger nicht noch mehr zu belasten. Bei der folgenden Abstimmung sprach sich kein einziges Ratsmitglied für die Kombination 300 Prozent und 310 Prozent aus. Dem Vorschlag für die Beibehaltung der bisherigen Hebesätze folgte das Gremium mit einer Gegenstimme.
Nachdem in der letzten Sitzung einer Anhebung der Wasserverbrauchsgebühren im Ortsteil Brannenburg auf 1,35 Euro je Kubikmeter zugestimmt wurde, hob der Gemeinderat diesen Beschluss jetzt wieder auf. Grund dafür ist, dass laut einer Anweisung des Innenministeriums die alte Mustersatzung nicht mehr verwendet werden soll und künftig auch der Bruttopreis ersichtlich sein müsse, wie Kämmerer Berndl erläuterte. Einstimmig genehmigte das Gremium die ab 1. Januar 2026 gültige Beitrags- und Gebührensatzung, die für den Ortsteil Brannenburg einen Wasserverbrauchspreis pro Kubikmeter von 1,44 Euro inklusive Umsatzsteuer von sieben Prozent beinhaltet. mc