Entscheidung in Sachen Oberndorf verzögert sich

von Redaktion

Rechtsaufsicht empfiehlt Aufhebung von Aufstellungsbeschluss – Tagesordnungspunkt nach Abstimmung allerdings verschoben

Eggstätt – Schon im Juni dieses Jahres hatte ein Antrag für den Ortsteil Oberndorf für lange Diskussionen im Gemeinderat gesorgt. Zweiter Bürgermeister Hans Plank hatte damals eine Änderung beziehungsweise Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Oberndorf beantragt. Drei Flurnummern sollten veräußert werden, allerdings unter der Bedingung, dass eine Flurnummer für ein Doppelhaus, also zwei zu vergebende Einheiten, an Käufer veräußert werden, die die Gemeinde im Rahmen der Auswahlkriterien für das Einheimischenmodell nach Ermessen bestimmt hat. Für die beiden anderen Grundstücke soll eine 20-Jahres-Bindung an Erstwohnsitznehmende ab Nutzungsaufnahmedatum festgelegt werden.

Zugleich stellt der Antragsteller der Gemeinde eine Fläche von circa 200 Quadratmetern zur zweckgebundenen Errichtung eines Löschwasserbehälters zur Versorgung des Ortsteils für den abwehrenden Brandschutz zur Verfügung.

Schlussendlich wurde der Antrag Schaffung von Wohnbaugrundstücken unter diesen verschiedenen Auflagen und Bedingungen inklusive Aufstellungsverfahren und Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren mit 7:5 angenommen. Das Landratsamt, Sachgebiet Kommunalaufsicht, hatte aber nach einer anonymen Eingabe um Mitteilung und Sachstand gebeten. Schließlich meldete das Landratsamt erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit des damaligen Aufstellungsbeschlusses an und empfahl eine Aufhebung des Beschlusses, um im Anschluss das weitere Vorgehen dann rechtssicher planen zu können.

Genau darüber hätte der Gemeinderat in der Sitzung beschließen sollen. Doch schon zu Beginn der Sitzung forderte Dritter Bürgermeister Gerhard Eder (ÜWG) die Absetzung genau dieses Tagesordnungspunkts. Eder beklagte mangelnde Transparenz. Er hätte gern Einsicht genommen in die Stellungnahme der Rechtsaufsicht. Das juristische Schreiben sei für den Laien unverständlich.

Bürgermeister Christoph Kraus (FBE) entgegnete, dass er dies alles im Sachverhalt erläutert hätte. Außerdem sei bekannt: „Unsere Türen stehen offen.“ Stefan Meier (FBE) merkte an, dass auch er sich nach Bekanntgabe der Tagesordnung bei der Verwaltung informiert habe. Eder beharrte allerdings auf seinem Antrag, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen.

Bei der namentlichen Abstimmung stimmten die Vertreter der CSU-Fraktion (Hans Plank, Bene Langl, Ludwig Estner und Helmut Hundhammer), der Grünen (Katharina Weinberger, Jacob Illi und Christoph Stöger) sowie Gerhard Eder und Günther Hekele von der ÜWG für die Absetzung des Tagesordnungspunktes. Bürgermeister Christoph Kraus, Florian Erb, Kajetan Huber, Markus Löw, Stefan Meier (alle FBE) und Marianne Schönhuber (ÜWG) stimmten dagegen.

Geschäftsleiter Johannes Halser erklärte, dass es das Ziel war, Baurecht zu schaffen. Doch dies verzögere sich nun. Kraus fügte hinzu, dass man den Vorgang nun über Fachanwälte klären müsse. Eder sagte, dass er sich nicht gegen den Beschluss und die Aufhebung wehre, aber im Vorfeld hätte man alle Unterlagen hierzu in das Ratsinformationssystem stellen können.

Katharina Weinberger (Grüne) fragte, warum dies alles nicht schon viel früher geschehen sei. Es herrsche doch „keine Personalnot.“ Nicht alle Gutachten seien fürs RIS bestimmt, sagte Kraus und beendete die Debatte. Der Tagesordnungspunkt sei jetzt abgesetzt. elk

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