Eggstätt – Geschäftsleiter Johannes Halser erklärte im jüngsten Eggstätter Gemeinderat, dass der neue Defizitvertrag mit dem Träger des Kindergartens St. Georg laut Landratsamt Rosenheim genehmigungsfähig sei und dem Mustervertrag des Bayerischen Gemeindetages entspreche. Den komplexen Sachverhalt hatte Halser zuvor erläutert.
Bereits im Mai 2022 hatte der Kita-Verbund Selige Irmengard einen Antrag auf Neuverhandlung der Defizitvereinbarung gestellt, da die bisherige Regelung nicht mehr kostendeckend war. Der Gemeinderat hatte im Februar 2023 darüber beraten und beschlossen, dass ab 1. Januar 2023 die Übernahme eines Defizits in Höhe von 85 Prozent, maximal jedoch 50.000 Euro, erfolgen soll. Dies sollte durch eine Änderung der bisherigen Defizitvereinbarung aus dem Jahr 2010 angepasst werden.
Da es sich beim Abschluss einer Defizitvereinbarung um ein kreditähnliches Rechtsgeschäft handelt, habe man die entsprechende Ergänzung der Defizitvereinbarung vorab dem Landratsamt Rosenheim vorgelegt, um die Genehmigungsfähigkeit abzuklären. Da seit 2010 das Bayerische Kindererziehungs- und Betreuungsgesetz novelliert wurde und sich auch der Mindestanstellungsschlüssel geändert hat, wurde vom Landratsamt der Neuabschluss einer Defizitvereinbarung auf Grundlage des Musters des Bayerischen Gemeindetages empfohlen.
Der Kita-Verbund habe nun einen Vertragsentwurf vorgelegt, der laut Landratsamt Rosenheim „so grundsätzlich genehmigungsfähig“ ist und dem Muster des Bayerischen Gemeindetages entspricht. Vorgesehen ist eine Übernahme des ungedeckten Betriebsaufwands in Höhe von 85 Prozent, maximal jedoch den 20-fachen Basiswert des jeweiligen Abrechnungszeitraums pro Gruppe als freiwilliger Zuschuss. Bei einem derzeitigen Basiswert in Höhe von 1.458,98 Euro entspricht dies einem maximalen Zuschuss in Höhe von 58.359,20 Euro, rechnete Halser vor. Er fügte noch hinzu, dass die Basiswerte dynamisch seien, also jedes Jahr neu ausfallen: „Da wird nichts billiger.“
Die Gemeinderäte hatten gegen den Abschluss der Vereinbarung über die freiwillige Betriebskostenförderung der Kindertageseinrichtung St. Georg Eggstätt zwischen der Gemeinde Eggstätt und der Katholischen Pfarrkirchenstiftung St. Georg Eggstätt nichts einzuwenden. Der freiwillige Zuschuss (Defizitausgleich) wird auf 85 Prozent des ungedeckten Betriebsaufwands, maximal jedoch den 20-fachen Basiswert des jeweiligen Abrechnungszeitraums pro Gruppe angehoben. Einstimmig votierte der Gemeinderat für den neuen Defizitvertrag. elk