Bauantrag, dritter Versuch

von Redaktion

Landratsamt startet erneuten Anlauf bei Rotter Flüchtlingsunterkunft

Rott – Alle guten Dinge sind drei, denkt sich wohl das Landratsamt Rosenheim. Denn zum dritten Mal versucht die Behörde nun, eine Baugenehmigung für die Rotter Flüchtlingsunterkunft zu erreichen. Die erste war bekanntermaßen vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nach einer Klage der Gemeinde Rott gekippt worden. Vor wenigen Wochen hatte die Kommune außerdem über einen, wie der Gemeinderat damals dachte, neuerlichen Bauantrag beraten.

Komplett
neuer Entwurf

Dies hatte sich aber als Fehler seitens des Landratsamts herausgestellt. Jetzt also Bauantrag zum Dritten, dieses Mal aber richtig. Denn ein komplett neuer Entwurf lag dem Rotter Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung vor.

Klar sei nun, wie Geschäftsleiter Maximilian Brockhoff erläuterte: „Es handelt sich tatsächlich um einen Antrag für 270 Personen.“ Beim zweiten Antrag war dies noch unklar gewesen, damals hatte der Gemeinderat noch angenommen, dass das Landratsamt plane, wieder 500 Personen in die Gewerbehalle einzuquartieren. Mit dem neuen ist dies aber nun offiziell vom Tisch. „Das Erdgeschoss soll laut diesem Bauantrag nicht belegt werden“, so Brockhoff. Auch die mit Quecksilber belasteten Räume sollen laut Bauantrag nicht bewohnt werden.

Berücksichtigt worden seien dieses Mal auch die Sanitärcontainer. Hier hatte im ersten Baugenehmigungsverfahren die Rückbauverpflichtung seitens des Landratsamts gefehlt. Der Grund, warum schlussendlich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem Eilantrag der Gemeinde Rott zur Anordnung einer aufschiebenden Wirkung stattgegeben hatte.

Derzeit würde allerdings noch die Prüfung laufen, ob der Brandschutz ausreiche, auch das war in der Vergangenheit immer wieder ein Kritikpunkt am gesamten Vorhaben gewesen. Aber auch grundsätzlich stellte Bürgermeister Daniel Wendrock (parteifrei) fest: „Für uns ändert sich aber nichts an der Tatsache, dass wir diesen Bauantrag an der Stelle für nicht genehmigungsfähig halten.“ Ohne Diskussion, aber mit einer Gegenstimme von Carola Kahles (Rotter Forum), lehnte der Bauausschuss schließlich den Antrag ab.

Ein weiteres Problem könnte für das Landratsamt zudem die Veränderungssperre werden, die derzeit über dem Gewerbegebiet „Am Eckfeld“ liegt. Auch aufgrund der Pläne des Landratsamts hatte sich Rott nämlich entschieden, die Bebauungspläne hier zu überarbeiten.

Ausnahmegenehmigung
zur Sperre

Die Behörde braucht also eine Ausnahmegenehmigung von dieser Sperre. Diese sei auch beantragt worden, wie Wendrock betonte. Seiner Meinung nach sollte sich hiermit aber der Gemeinderat beschäftigen.

Dieser Formalie wurde einstimmig zugestimmt. Sie war auch nötig, um gerichtsfest zu sein und damit auch keine Angriffsfläche in einem eventuellen zukünftigen Klageverfahren zuzulassen, wie in der Sitzung deutlich wurde.

Artikel 1 von 11