Arbeiten für Mountainbike-Trail ruhen

von Redaktion

Die Arbeiten am Haindorfer Berg in Aschau ruhen. Der Geländeradsportverein hat den Ausbau der Naturstrecke vorerst eingestellt. Das sind die Gründe.

Aschau – Im Juni hat der Bau des ersten Mountainbike-Trails in Aschau begonnen – in enger Abstimmung von Geländeradsportverein (GRV), Gemeinde, Tourismusverband, Unterer Naturschutzbehörde, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bayerischen Staatsforsten und privaten Waldbesitzern. Nach vielen ehrenamtlichen Stunden der Vereinsmitglieder ist nun aber erst einmal Ruhe am Berg.

Als Gemeinderätin Tatjana Mittermayer in der jüngsten Gemeinderatssitzung den Baustopp kritisierte, waren alle überrascht. Weder Bürgermeister Simon Frank, noch das Bauamt der Gemeinde, noch der zuständige Forstbetrieb der Bayerischen Staatsforsten wussten davon. Und der Geländeradsportverein Aschau wartet noch auf eine Rückmeldung vom Landratsamt. Was also steckt dahinter?

Arbeiten im
Trinkwasserschutzgebiet

„Ein ausdrücklicher Baustopp wurde durch das Landratsamt nicht ausgesprochen“, erklärt eine Sprecherin auf OVB-Anfrage. Der Geländeradsportverein selbst habe im August beim Landratsamt angefragt. „Damals war mit dem Bau schon in kleinen Teilen begonnen worden. Allerdings darf der Trail nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Sachgebietes Wasserrecht des Landratsamtes erfolgen.“ Die liegt noch nicht vor, ist aber in Arbeit.

Grund dafür ist der sensible Bereich, in dem die Mountainbiker ihre Strecke bauen. „Der Trail liegt im festgesetzten Trinkwasserschutzgebiet für die Wasserversorgung des Wasserversorgungsvereins Haindorf und im planreifen Wasserschutzgebiet für die Brunnen Haindorf II und III der Gemeinde Aschau im Chiemgau“, erklärt das Landratsamt. Für die Errichtung des Trails sei deshalb eine Befreiung von den Verboten der Wasserschutzgebietsverordnung erforderlich. Das Sachgebiet Wasserrecht habe deshalb das Wasserwirtschaftsamt um Stellungnahme zu dem Vorhaben gebeten.

In Wasserschutzgebieten sind Veränderungen der Erdoberfläche stark eingeschränkt oder verboten, um die Trinkwasserqualität zu schützen. „Die Bedeutung des Oberbodens ist nicht zu unterschätzen. Er ist eine wirksame Schutzschicht, die Schadstoffe absorbiert“, erklärt Dr. Hadumar Roch vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim. Trinkwasserfassungen im Bergwald seien besonders sensibel, da hier der Oberboden nicht stark ausgeprägt ist. „Er besteht aus einer dünnen Humusauflage und dem darunter liegenden Mineralboden. Diese Schicht ist relativ flach“, erläutert Roch.

Die stärksten Bodenerosionen am Haindorfer Berg werden durch den Lochgraben verursacht. Auf den ersten Blick wirkt er wie ein idyllischer Bergbach. Doch bei Starkregen kann er zur Gefahr werden. Deshalb wird die Geschiebesperre erneuert. Im Vorfeld wurde auch diese Hochwasserschutzmaßnahme intensiv auf mögliche Gefährdungen des Trink- und Grundwassers untersucht.

Auch für forstwirtschaftliche Arbeiten gelten in Trinkwasserschutzgebieten strenge Regeln. Dabei geht es nicht nur um die Freisetzung wassergefährdender Stoffe wie Kraft-, Betriebs- oder Schmierstoffe, sondern auch um Veränderungen des schützenden Bodens bei Erntearbeiten, informiert das Bayerische Landesamt für Umwelt. Holzernteverfahren werden abhängig vom Baumbestand und dem Relief des Geländes ausgewählt. Das Befahren von Waldböden abseits von Forstwegen und Rückegassen ist in Wasserschutzgebieten nicht erlaubt.

Mit schwerer Technik wie bei der Holzernte oder dem Bau von Hochwasserschutzanlagen ist der Mountainbike-Trail natürlich nicht zu vergleichen. „Der Eingriff an der Strecke am Haindorfer Berg ist kleinteilig“, erklärt Dr. Hadumar Roch. Sie soll vom Parkplatz am Freibad in Aschau den Lochgraben hinauf und dann – etwa auf Mitte der Ringstraße – über 1,9 Kilometer und 250 Höhenmeter wieder ins Tal führen. Der Geländeradsportverein baut sie mit geringfügigen Eingriffen in die Natur aus – und das ausschließlich mit Naturmaterialien, die vor Ort vorhanden sind. Deshalb hat das Wasserwirtschaftsamt dem Bike-Trail am Haindorfer Berg auch grünes Licht gegeben.

So geht es
jetzt weiter

„Die Stellungnahme liegt seit Anfang November vor“, informiert das Landratsamt auf OVB-Anfrage. „Das Wasserwirtschaftsamt hat der Erteilung einer Befreiung unter anderem unter Beachtung der Bestimmungen der Wasserschutzverordnung zugestimmt.“ Danach wurden die beiden Wasserversorger – die Gemeinde Aschau und der Wasserversorgungsverein Haindorf – sowie das Staatliche Gesundheitsamt um Stellungnahme gebeten. „Sobald diese Stellungnahmen vorliegen, kann abschließend über die Befreiung entschieden werden“, kündigt das Landratsamt an.

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