Neuer Brunnen kurz vor der Genehmigung

von Redaktion

Jahrelang wurde geplant, nun geht es plötzlich ganz schnell: Der neue Brunnen in Prutting steht kurz vor der Genehmigung. Das Wasserschutzgebiet konnte mehr als halbiert werden. Auf die Bürger kommt nun ein einmaliger Beitrag zu.

Prutting – Die Festlegung und Ausweisung eines Trinkwasserschutzgebietes für einen neuen Brunnen kann sich lange hinziehen. Das Verfahren ist komplex, denn es müssen Anforderungen des Trinkwasserschutzes mit den Belangen derer in Einklang gebracht werden, die vom Schutzgebiet betroffen sein würden. Andererseits ist eine auf Dauer gesicherte Trinkwasserversorgung eine der grundlegendsten Pflichtaufgaben einer Gemeinde.

Überraschende
Nachricht

Auch in Prutting stand für Bürgermeister Johannes Thusbaß die Genehmigung für den neuen Brunnen bei Sonnen mit dem dazugehörenden Wasserschutzgebiet, wie er sagt, auf seiner „Prioritätenliste“ seit Jahren ganz oben. Umso mehr waren er, Verwaltung und Gemeinderat erstaunt, als man jetzt Nachricht davon erhielt, dass der neue Brunnen wohl noch in diesem Jahr die offizielle „Betriebsbewilligung“ erhalten wird.

Offenbar wurde dies bekannt, als die Gemeinde beim Landratsamt um eine erneute Verlängerung der Trinkwasserentnahme aus dem bestehenden Brunnen Irlach II ersuchte. Gewissermaßen ein Routinevorgang, der diesmal aber abschlägig beschieden wurde, weil die Bewilligung für den neuen Brunnen unmittelbar bevorstehe. Der Hintergrund für den überraschend schnellen Abschluss des Verfahrens: Das Wasserschutzgebiet konnte so verändert werden, dass Flächen bislang betroffener Landwirte nicht mehr im Schutzgebiet zu liegen kommen und die Landwirte deshalb ihre Widersprüche gegen das Schutzgebiet zurückzogen.

Nun ist es aber beileibe nicht so, dass das Landratsamt und das Wasserwirtschaftsamt die Grenzen eines Schutzgebietes beliebig hin- und herschöben, so lange bis es „passt“. Die Änderung des Schutzwassergebietes machten vielmehr neue geologische Erkenntnisse möglich.

Dass die Überdeckung des Grundwasserkörpers um die fraglichen landwirtschaftlichen Flächen herum sehr hoch war, teilweise um das Achtfache höher als im Minimum gefordert, wusste man schon vorher. Allerdings war dies sozusagen eine „großräumige“ Erkenntnis. Den entscheidenden Nachweis, dass die hohe Überdeckung auch genau im Bereich der fraglichen landwirtschaftlichen Flächen zu finden war, brachte eine Vielzahl neuer Bohrungen, die die Gemeinde in Auftrag gegeben hatte. Geld und Zeit, die bestens investiert sind, denn nun bekommt die Gemeinde ein für lange Zeit festgelegtes Schutzgebiet, ganz egal, wie sich im näheren Umfeld die Brunnenvorhaben anderer Gemeinden entwickeln werden. Außerdem wird die Fläche des Schutzgebietumfangs um knapp 53 Prozent kleiner. Mit anderen Worten: Durch den zusätzlichen Aufwand der Gemeinde konnte die Fläche des Wasserschutzgebiets mehr als halbiert werden.

Die überraschend schnelle Entscheidung führt aber auch dazu, dass bei den Bürgern Pruttings bereits Ende November Bescheide über den sogenannten Verbesserungsbeitrag eingetroffen sind. Dass diese Beiträge auf die Bürger zukommen, wissen diese seit Langem. Denn die Gemeinde ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten, die nicht nur für den Brunnenbau, sondern auch für die Sanierung des Hochbehälters bei Königsberg angefallen sind, auf die Bürger umzulegen. Klar war, dass dieser Verbesserungsbeitrag mit der offiziellen Bewilligung des Brunnenbetriebs fällig würde. Bereits 2023 beschloss der Gemeinderat, die Kosten nicht auf den Wasserpreis umzulegen und damit für die Bürger auf Generationen hinaus zu einer dauerhaften Mehrausgabe zu machen, sondern durch eine einmalige Zahlung abzugelten (wir berichteten). Klar war auch bereits 2023, dass man diesen Verbesserungsbeitrag nicht auf einmal verlangen, sondern auf drei Abschläge aufteilen wollte.

Nicht genau
vor Weihnachten

Um aber genau diese Ratenzahlung zu ermöglichen, mussten die Bescheide schon im November verschickt werden. Denn der Gesetzgeber schreibt vor, bei einer solchen Ratenzahlung die entsprechenden Bescheide bereits vor der endgültigen Fertigstellung der Verbesserungsmaßnahme bei den Bürgern eingegangen sind. Durch den schnellen Versand sollte außerdem sichergestellt werden, dass die Bescheide nicht ausgerechnet in der unmittelbaren Vorweihnachtszeit in die Häuser flattern.

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