Eggstätt hofft auf Fördergelder für Hartseehalle

von Redaktion

Die Hartseehalle in Eggstätt braucht eine Sanierung. Ein Bundesprogramm könnte bis zu 75 Prozent der Kosten decken. Wird die Gemeinde daran teilnehmen? Darüber hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung entschieden. Zudem wurde ein Beschluss über die Pflege des Hartsee-Rundwegs gefasst.

Eggstätt – „Es ist eine Riesenchance für die Gemeinde“, sagt Bürgermeister Christoph Kraus gegenüber dem OVB und meint damit das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS). Im Fokus: die Hartseehalle. Die existiert seit rund 50 Jahren und dient als Zuhause von Vereinen und für Veranstaltungen. Damit sie das auch in Zukunft bleibt, muss sie saniert und modernisiert werden. Der Eggstätter Gemeinderat hat sich deshalb in seiner jüngsten Sitzung mit einer Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren zum „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) beschäftigt. Mit dem Bundesprogramm werden investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Ziel ist es, den bundesweiten Sanierungsstau bei kommunalen Sportstätten abzubauen.

Die für 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel sind mit insgesamt 333 Millionen Euro veranschlagt. Weil der Eggstätter Haushalt laut Kraus „nicht gerade glänzend dasteht“, habe die Gemeinde eine gute Chance, bei der Teilnahme berücksichtigt zu werden. Die Kosten könnten dabei bis zu 75 Prozent gefördert werden.

Der Gemeinderat entschloss sich mit 10:0 Stimmen für die Teilnahme. Die Kommune hat nun bis zum 15. Januar Zeit, eine Planungsskizze abzugeben, in der beschrieben wird, was genau saniert werden soll. Laut Bürgermeister Kraus sind das zum einen die in die Jahre gekommenen Sanitäranlagen. Zum anderen werden energetische Maßnahmen durchgeführt.

Nur unweit entfernt von der Hartseehalle liegt auch der Hartsee-Rundweg. Dieser war ebenso Thema der Gemeinderatssitzung. Das Gremium befasste sich mit der Pflege dieses und weiterer Feldwege. Bereits in der Septembersitzung wurde darüber diskutiert, sich gemeinsam mit der Gemeinde Breitbrunn einen sogenannten Grader zu kaufen. Es handelt sich dabei um ein Baufahrzeug, das Material aufnehmen, verteilen und glätten.

Die Anschaffung hätte jede Gemeinde etwa 15.000 Euro gekostet. Die Bauhofmitarbeiter würden die Arbeiten mit dem Gerät ausführen. Dieser Tagesordnungspunkt wurde im September ohne Beschluss zurückgestellt, da es noch eine Alternative gab: Johannes Lorenz aus Eggstätt verfügt über einen solchen Grader. Er bietet Lohn-, Erd- und Baggerarbeiten an und hatte der Gemeinde ein Angebot für die Pflege gemeindlicher Feldwege gemacht.

Auftrag für Feldwegpflege
für ein Jahr vergeben

Die angedachten Strecken sind der Hartsee-Rundweg, der mit einer geschätzten Arbeitszeit von zehn Stunden den meisten Aufwand darstellt. Außerdem sollen der Weg vom Anwesen Oberulsham 6 zur Kreisstraße, Aich-Eggstätt sowie die Reischelstraße von Eggstätt nach Meisham gepflegt werden. Wie Raphael Reichgruber vom Eggstätter Bauamt gegenüber dem OVB erklärt, wurde in der Sitzung am Dienstag auch dem Wunsch nachgegangen, den Weg von Aufham nach Buch mit aufzunehmen.

Pro Stunde Arbeitszeit fallen für die Gemeinde Kosten in Höhe von 90 Euro netto an. Der Gemeinderat entschied sich einstimmig dafür, den Auftrag an Johannes Lorenz für ein Jahr zu vergeben. Die Verwaltung wurde beauftragt, Ende des Jahres 2026 die Entwicklung mit Bauhofleiter Georg Blank zu besprechen, um dann über die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

Befreiung für
Bürogebäude befürwortet

Der Gemeinderat befasste sich auch mit einem Bauantrag im Gewerbegebiet. Die Firma „Höfer Kraftorte“ will ein neues Bürogebäude errichten. Zwei Punkte des Vorhabens entsprechen jedoch nicht den Bestimmungen des geltenden Bebauungsplans „Eggstätt Nordost“. Dort ist eine Dachneigung von 18 bis 24 Grad festgelegt. Der Antragsteller plant aber ein Flachdach mit Dachterrasse. Die ist laut Plan ebenfalls unzulässig, weshalb Befreiungen beantragt wurden.

Als Begründung wird aufgeführt, dass eine Aussichtsplattform Firmenkunden die Möglichkeit bieten soll, die bestehende Gartenlandschaft von oben zu sehen und einen Rundumblick zu ermöglichen. Der Gemeinderat will dem Unternehmen entgegenkommen und sprach sich daher für die Befreiungen aus. Über die Baugenehmigung entscheidet das Landratsamt .

Artikel 2 von 11