Samerberg – Einen Bevorratungsbeschluss zur Änderung der Gebührensatzung und der Beiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung und die Wasserversorgungseinrichtung am Samerberg hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung bewirkt. Die aktuellen Gebühren gelten für den Zeitraum von 2022 bis 2025, so Kämmerin Susanne Kunz. Momentan werden in der Gemeinde die aktuellen Wasserzählerstände ermittelt. Zur Kalkulation der neuen Gebühren kommen jedoch mehrere Aspekte, wie auch die Kosten für Instandsetzung und Pflege der Leitungen in Betracht. Im ersten Halbjahr 2026 sollen die neuen Gebühren festgesetzt werden, die dann rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gültig seien. Vorerst laufen die Vorauszahlungen im neuen Jahr mit den alten Beträgen weiter. In der Endabrechnung 2026 werden diese dann wieder entsprechend gegengerechnet. Der Samerberger Gemeinderat hat nun einstimmig dem Bevorratungsbeschluss dazu zugestimmt. dei