Pool-Entscheidung in Höslwang vertagt

von Redaktion

Zweiter Bürgermeister Josef Kink warnt vor Präzedenzfall im Almertsham – Fundtiervertrag mit IG Mensch und Tier verlängert

Höslwang – Schwer taten sich die Mitglieder des Höslwanger Gemeinderates mit einem Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan für einen Außenpool in Almertsham. In Vertretung des erkrankten Bürgermeisters Johann Murner stellte der Zweite Bürgermeister Josef Kink das Vorhaben vor. Der Pool mit einer Fläche von 70 Quadratmetern sowie eine etwa 80 Quadratmeter große Terrasse sind an der Südseite des neu gebauten Gebäudes geplant. Das im Bebauungsplan definierte Baufenster ist mit dem Bestand bereits ausgereizt; für den Bau wäre eine Befreiung notwendig.

In einer Stellungnahme des Landratsamts wird das Vorhaben als nicht befreiungsfähig angesehen. Das Baufenster sei ausgereizt und es fehle an Referenzobjekten in der Umgebung. Sitzungsleiter Josef Kink wies darauf hin, dass eine Befreiung von den Baugrenzen als Präzedenzfall für weitere Bauten im Plangebiet herangezogen werden könnte.

Von der Grundflächenzahl wäre eine Befreiung möglich, da das Grundstück über 3.000 Quadratmeter groß ist. Sofern der Pool komplett in das Gelände eingelassen wäre und kein Überstand über die Oberfläche entstünde, sah das Gremium keine Hindernisse für eine Befreiung. Eine eventuell vorgesehene Pergola war aus den eingereichten Unterlagen nicht klar ersichtlich. Auch der Sichtschutz zu den Nachbarn sei unklar. Da das Gelände nach Süden stark abfällt und die Ansichten hier nicht ausreichten, wurde eine Entscheidung vertagt. Der Antragsteller hat weitere Ansichten einzureichen.

Zur Diskussion stand auch der vor einem Jahr geschlossene Fundtiervertrag mit der Interessengemeinschaft (IG) „Mensch und Tier“/Tierheim Ostermünchen. Die Laufzeit betrug zunächst ein Jahr. Ein Vertreter der IG berichtete, dass 22 Tiere aus der Gemeinde Höslwang aufgenommen wurden. Alleine für Tierarztkosten wurden 13.000 Euro aufgewendet. Kink plädierte für eine Verlängerung des Vertrages um ein Jahr mit automatischer jährlicher Verlängerung, sofern nicht zum Stichtag gekündigt wird. Der Vorschlag fand die einhellige Zustimmung des Gremiums.

Zugestimmt wurde einem Vorschlag aus der Verwaltung, das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer der Kommunalwahl 2026 auf 40 Euro bei der Urnenwahl beziehungsweise 30 Euro bei der Briefwahl je Helfer auszuzahlen. Die Wahlvorstände erhalten 50 beziehungsweise 40 Euro. Der Landkreis Rosenheim erstattet 50 Prozent der Kosten. Im Vergleich zahlen die Gemeinden Vogtareuth und Stephanskirchen 100 Euro und die Landeshauptstadt München sogar 180 Euro je Helfer aus.stü

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