Brannenburg – Zum wiederholten Male hat der Brannenburger Gemeinderat über die Ortsentwicklung im Bereich des Bebauungsplans Gmain-Weidach-Dreigartenfeld diskutiert. Die Ratsmitglieder sprachen sich schließlich für eine Teilaufhebung aus.
Dipl.-Ing. Peter Rubeck vom Architekturbüro BEGS erläuterte die Ausgangslage im Teilbereich des Bebauungsplanes zwischen Degerndorfer Straße sowie Thoma-, Leibl- und Hofmillerstraße. Dort liegt die Bebauung derzeit zwischen 80 und 90 Prozent. Überwiegend sind Ein- und Zweifamilienhäuser sowie einige Mehrfamiliengebäude zu finden.
Rubeck beschrieb das Entwicklungsziel der Gemeinde als „moderate Nachverdichtung unter Wahrung des ländlichen Erscheinungsbildes“. Er verdeutlichte die Unterschiede zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Bebauungsplan und erläuterte die Grundzüge des Einfügungsgebots, für das die nähere Umgebung relevant sei. Als nähere Umgebung definierte Rubeck die erste und zweite Reihe der benachbarten Bebauung. Der Gemeinderat müsse nun klären, was er in dem Gebiet regeln wolle und ob dafür ein einfacher Bebauungsplan oder das Einfügungsgebot sinnvoller sei.
Im Gegensatz zur Oktober-Sitzung, in der eine Teilaufhebung keine Mehrheit fand, habe der Gemeinderat nun weitergehende Informationen erhalten, unterstrich Bürgermeister Matthias Jokisch nach den Ausführungen des Fachmanns. Er betonte zudem, dass es in vielen Bereichen in Brannenburg keinen Bebauungsplan gebe und die Gemeinde trotzdem nicht ausgehebelt werde.
Die Befürchtungen vieler Gemeinderäte, auf den noch zu überbauenden Flächen könnten unverhältnismäßig groß dimensionierte Gebäude entstehen und die Gemeinde verliere einen Teil ihres Mitwirkungspotenzials, konnten durch die Erläuterungen Rubecks reduziert werden.
Mit 15 zu drei Stimmen sprach sich das Ratsgremium dafür aus, das Aufhebungsverfahren für diesen Bereich vorzubereiten.mc