Riedering – Einstimmig hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung gebilligt, dass der Gemeinde ein besonderes Vorkaufsrecht im Ortsteil Niedermoosen eingeräumt wird. Geschäftsleiter Hannes Lang hatte dem Beschluss vorausgeschickt, dass „es schon teilweise Anfragen“ für Grundstücke im Ortsteil Niedermoosen gebe, denen enormes städtebauliches Potenzial zukomme.
Für eine qualitativ hochwertige städtebauliche Entwicklung des Ortsteils brauche es ein nachhaltiges gemeindliches Flächenmanagement. Lang betonte: „Nur bei ausreichender Flächenverfügbarkeit ist sichergestellt, dass die Gemeinde die städtebaulichen Zielvorstellungen auch tatsächlich umsetzen kann.“ Deshalb sei es sinnvoll, bereits in einem frühen Stadium der Planung dort Flächen zu erwerben, um die wegweisenden städtebaulichen Ziele auch wirtschaftlich umsetzen zu können. „Durch einen gemeindlichen Zwischenerwerb kann die Gemeinde einen umfassenden Einfluss auf die entstehenden Qualitäten und eine zügige Umsetzung der städtebaulichen und freiraumplanerischen Ziele sicherstellen“, so Lang.
Die Gemeinde könne hierzu eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht erlassen. Das Vorkaufsrecht diene einer Beschleunigung eines möglichen gemeindlichen Grunderwerbs, betonte Lang. Und weiter sagte er, dass die Erfahrung zeige, dass gemeindliche Maßnahmen leichter durchgeführt werden können, wenn die Gemeinde im betreffenden Gebiet über ausreichend Grundstücke verfügt. Die entsprechenden Mittel sollen in den Haushalt 2026 eingeplant werden, fügte Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWGR) hinzu.
Nach kurzer Debatte beschloss der Gemeinderat einstimmig, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des westlichen Gemeindegebiets um Niedermoosen die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht zu erlassen. elk