Amerang – Handeln die Behörden beim Umweltskandal in Amerang zu wenig? Dieser Überzeugung sind zumindest Aki Becker und Michael Peters von der „Initiative Freimoos“. Seit vielen Jahren kämpft der Verein, der aus einer Bürgerinitiative hervorgegangen ist, gegen die Verschmutzung durch Plastikgranulat im Landschaftsschutzgebiet des Ameranger Freimoos.
Nachweis
seit 2007
Seit mindestens 2007 lassen sich die kleinen Plastikkügelchen im Ameranger See nachweisen. Seitdem kämpft die Initiative um Aufklärung, aber insbesondere für die Beseitigung des Granulats. Und immer noch sind Vorsitzender Peters und seine Mitstreiter der Überzeugung: Es werde zu wenig getan.
Aktuelles Beispiel laut Peters: Proben des Granulats, die die Gemeinde Amerang genommen hatte, seien nicht an ein fachliches Labor weitergegeben worden. Obwohl dies schon vor Jahren beschlossen worden sei. Bei einem Ortstermin am 20. Oktober 2022 habe man sich darauf geeinigt, Proben des Plastikgranulats im Labor zu untersuchen, so Peters. Diese seien im Bauhof Amerang zur Abholung hinterlegt worden, aber trotz mehrfacher Nachfragen sei in den folgenden drei Jahren keine Abholung und keine Untersuchung erfolgt.
Verein befürchtet
toxische Beschaffenheit
Jetzt, erklärt Peters, habe sich der Verein entschieden, die Proben selbst abzuholen und auf eigene Kosten in einem Fachlabor analysieren zu lassen. Das Ziel: Das Granulat auf Alter, Beschaffenheit und eine mögliche toxische Anhaftung zu untersuchen. Vor allem um Letzteres geht es dem Verein, wie Peters erklärt. Denn nach Rücksprache mit Experten aus dem plastikverarbeitenden Gewerbe sei zu befürchten, dass sich im Granulat bis zu 20 toxische Stoffe befänden.
Sollte dies stimmen, so befürchten Peters und seine Mitstreiter gravierende Auswirkungen auf das gesamte Freimoos. „Wir gehen davon aus, dass sich mehrere Tonnen Granulat in der Gegend befinden“, so Peters und das nicht nur im stark betroffenen Ameranger See. Auch in den umliegenden Gewässern und Bodenflächen seien die Kügelchen zu finden. „Das Granulat ist in der Gegend allgegenwärtig.“ Zudem sei davon auszugehen, dass es von Fischen und anderen Tieren wie Enten gefressen werde.
Die Tatsache, dass die Behörden nicht tätig geworden seien, um diese Kügelchen zu entfernen, sei eine „Riesen-Sauerei“. Seit Jahren fordert der Verein das Abfischen der Kügelchen mithilfe von feinen Sieben oder mindestens die Installation eines Siebs, um wenigstens eine weitere Verbreitung des Granulats zu vermeiden. „Dieses Plastik gehört da einfach nicht hin, es muss entfernt werden“, so Peters und zieht Vergleiche zu einem Fall in Spanien Anfang vergangenen Jahres. Dort hatte ein Containerschiff knapp 25 Tonnen an Plastikgranulat verloren. Die Behörden im Nordwesten des Landes hatten daher den Umwelt-Notstand ausgerufen, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die Kügelchen Giftstoffe enthalten. „Warum erfolgt das bei uns nicht?“, fragt Peters.
Amerangs Bürgermeister Konrad Linner verweist allerdings auf die schwierige Situation vor Ort. Grundsätzlich habe es mehrfache Rücksprachen mit den zuständigen Behörden, wie dem Wasserwirtschaftsamt, gegeben. Es sei nicht davon auszugehen, dass es sich bei den Kügelchen um toxische Gegenstände handle. Auch die genommenen Proben seien teilweise an das Wasserwirtschaftsamt weitergegeben worden.
Diese Proben sind dem Wasserwirtschaftsamt nicht bekannt, wie hier auf Anfrage mitgeteilt wird. Grundsätzlich sei hier aber auch kein dauerhaftes Monitoring vorgesehen. Die letzten Untersuchungen hätten aber gezeigt, dass in dem Ort Halfing keine aktuellen Emissionen zu finden seien. Die „Initiative Freimoos“ sagt hierzu inzwischen: „Wir wissen es nicht.“ In der Vergangenheit waren hier einige Vertreter der starken Überzeugung, dass diese Eintragungen weiterhin passieren. Von dieser Aussage ist der Verein, wie es scheint, aber inzwischen abgerückt. „Wir können nicht sagen, ob es weiter Eintragungen gibt“, so Peters und Becker.
Das Wasserwirtschaftsamt sieht allerdings bislang auch keinen Anlass, der Frage nachzugehen, ob das Fremdmaterial toxische Anhaftungen hat. „Bei dem gefundenen Granulat handelt es sich um üblichen industriell eingesetzten Rohstoff für Kunststoffprodukte. Eine vertiefte Begründung für eine anderweitige Beurteilung ist für uns bisher nicht erkennbar“, erklärt das Wasserwirtschaftsamt auf Anfrage.
Im Übrigen geht die Behörde weiterhin davon aus, dass die Firma Dürrbeck, ein Kunststoffunternehmen mit Sitz in Halfing, der Verursacher der Verschmutzung sei. Darauf lassen zwei Prüfberichte des Wasserwirtschaftsamts aus den Jahren 2017 und 2019 schließen. Die Firma streitet diese Anschuldigungen ab und verweist auf die bereits in den 90er-Jahren nach Thüringen verlegte Produktionsstätte.
Auch von einem Entfernen der Kügelchen nehmen die Behörden weiterhin Abstand. Für Bürgermeister Linner steht zwar fest, dass es sich bei der Verschmutzung um einen Umweltskandal handle. „Das Zeug gehört da nicht rein, das ist klar“, sagt er. Allerdings sei eine Beseitigung schlicht nicht möglich. Beim Ausbaggern des Sees und der Ufergebiete würden die Beteiligten „viel, viel mehr ökologischen Schaden anrichten, als jetzt vorhanden ist“. Das sei „völlig unverhältnismäßig“.
Und auch das Abfischen, wie von der Initiative Freimoos gefordert, sei nicht zielführend. Denn die Siebe würden in kürzester Zeit durch die normalen Stoffe verstopft, die sich im Gewässer befinden würden. Auch juristisch gibt es bislang keine Konsequenzen. Die Gemeinde Amerang sieht von Klagen ab. Zwar befinden sich die Kügelchen in den sogenannten Gewässern dritter Ordnung, für die grundsätzlich die Gemeinde zuständig ist, aber: „Es ist einfach schwer, zu beziffern, was der Schaden ist“, sagt Bürgermeister Linner.
Es gebe keinen Ansatz, diesen zu bemessen, entsprechend sehe die Kommune keine Veranlassung, juristisch tätig zu werden.
Eigentümer der Seen, Ortholf Freiherr von Crailsheim, hatte im Jahr 2023 gegen eine weitere kunststoffverarbeitende Firma, Profol, geklagt. In einem zivilrechtlichen Verfahren wurde die Klage von Crailsheim allerdings abgewiesen, wie das Landgericht Traunstein auf Anfrage mitteilt. Grund hierfür sei im Wesentlichen ein fehlender Nachweis gewesen, dass das Granulat von der beklagten Firma stamme.
Auch strafrechtlich wurde und wird wohl niemand belangt werden. 2024 hatten Teile der Initiative, darunter auch Eigentümer von Crailsheim, zwar eine Strafanzeige wegen Gewässerverunreinigung bei der Staatsanwaltschaft erstellt. Diese führte wiederum zu einer neuerlichen Ermittlung – laut Staatsanwaltschaft Traunstein hatten in der Vergangenheit bereits die Polizei Prien und die Staatsanwaltschaft ermittelt – allerdings wurde das Verfahren inzwischen eingestellt. „Es ergaben sich letztlich keine zielführenden Ansätze zur Ermittlung einer verantwortlichen natürlichen Person“, so die Staatsanwaltschaft und erläutert weiter, dass „selbst im Falle der Ermittlung eines verursachenden Betriebes die Ermittlung einer in der Betriebsorganisation verantwortlichen natürlichen Person nicht möglich“ erscheine.
Gestattungen seien
erteilt worden
Die Versickerung von Oberflächenwasser in das Erdreich und der Anschluss an die Kanalisation der im Einzugsbereich der Seen liegenden ehemaligen und weiter produzierenden kunststoffverarbeitenden Betriebe erfolgte – soweit bekannt – nicht unter Verstoß gegen gewässerschützende Vorschriften, so die Staatsanwaltschaft. Entsprechende gewässerrechtliche Gestattungen seien – sofern erforderlich – erteilt worden. Es sei also nicht auszuschließen, dass sich die Kunststoffgranulate bei Einhaltung der entsprechenden Vorgaben in den Gewässern verteilten. Ein strafbares Verhalten einzelner Personen würde in diesem Fall also nicht vorliegen.
Keine weiteren
Ermittlungen veranlasst
Zudem könne nicht ausgeschlossen worden, dass sämtliche Eintragungen im verjährten Zeitraum, also bis Anfang 2019, erfolgt seien. „Die Durchführung weiterer strafrechtlicher Ermittlungen ist daher nicht veranlasst“, so die Staatsanwaltschaft. Ein verwaltungsrechtliches Fehlverhalten, im Sinne einer Störerhaftung, ist allerdings noch nicht ausgeschlossen. Ein weiteres Verfahren gegen die Gemeinde Halfing, ebenfalls angestrebt von Eigentümer von Crailsheim, liegt vor dem Verwaltungsgericht in München. Hier wurde das Verfahren noch nicht eröffnet, wie das Verwaltungsgericht auf Anfrage bestätigt. Ein Termin für eine Entscheidung sei derzeit noch nicht absehbar, heißt es vonseiten des Gerichts.