Amerang – Bürgermeister Konrad Linner (GLA) informierte im Gemeinderat über mehrere Bauangelegenheiten. Verwaltungsintern behandelt worden waren die Anträge auf Baugenehmigung zum Abbruch und zur Neuerrichtung einer Maschinenhalle in Unterratting sowie der Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an das Bestandshaus auf der Nordseite. Dieser Anbau umfasst den Einbau von Zimmern, die Errichtung eines Quergiebels mit Balkon im Süden sowie den Einbau einer zweiten Wohneinheit am Anwesen „Am Meßnerfeld 8“.
Genehmigungen
erteilt
Von der Unteren Baugenehmigungsbehörde beim Landratsamt Rosenheim wurden die Baugenehmigungen zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und zur Errichtung eines Ersatzbaus mit Garage am Anwesen „Am Eichet 10“ erteilt. Ebenso wurde die Baugenehmigung zur Teilaufstockung und zum Teilausbau der Maschinenhalle zu einer Wohnung samt Erweiterung der Maschinenhalle an der Reiterbergerstraße in Kirchensur genehmigt. Der Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden alten Wohnhauses und zum Wiederaufbau als Dreifamilienhaus sowie zum Neubau einer landwirtschaftlichen Gerätehalle mit Heizungsraum und Hackschnitzellagerung am Anwesen „Mais 16“ wurde zurückgezogen.
In der aktuellen Gemeinderatssitzung stimmte der Gemeinderat dem Antrag auf Genehmigung zum Abriss und Ersatzbau eines Wohnhauses mit Balkon und Erhöhung des Dachs beim Bestand am Anwesen „Wolfsberg 33“ einstimmig zu. Die Antragsteller wollen das bestehende alte Wohnhaus (Grundfläche circa 8,05 Meter mal 9,10 Meter) abbrechen und mit vergrößerter Grundfläche (9,25 Meter mal 9,10 Meter) wieder errichten. Grünes Licht gab es auch für den Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau von zwei Wohneinheiten in den ehemals landwirtschaftlich genutzten Bestand am Anwesen „Durrhausen 8“. Der Antragsteller möchte in einer Teilfläche des ehemaligen landwirtschaftlichen Stalls im Erdgeschoss zwei zusätzliche Wohnungen einbauen. Bisher sind eine Betriebsleiterwohnung sowie ein Austragshaus genehmigt. Auf Anregung des Zweiten Bürgermeisters Werner Fröwis (CSU) soll mit dem Antragsteller nochmals über eine geplante bodentiefe Fensterfront gesprochen werden, die aus der Sicht Fröwis gestalterisch nicht zum landwirtschaftlichen Gebäude passe.
Dem Antrag auf Baugenehmigung verschiedener Baumaßnahmen am Anwesen „Eichleiten 1“ wurde einstimmig zugestimmt. Die Antragsteller möchten im bestehenden Betriebsleiterwohnhaus im Erdgeschoss und Obergeschoss eine Altenteilerwohnung sowie vier Ferienwohnungen errichten. Der durch Brand im Februar 2025 zerstörte Gebäudeteil soll alsbald wieder errichtet werden. Hier sind eine Betriebsleiterwohnung, Garagen, landwirtschaftliche Lagerflächen und ein Heizraum mit Hackgutlager vorgesehen. Die Kubatur ist unverändert zum vorherigen Bestand.
Die Errichtung von Ferienwohnungen bedarf, soweit sie an der Privilegierung teilhaben, einer rechtlichen oder tatsächlichen Sicherung, die die Zuordnung zu dem Betrieb auf Dauer gewährleistet. Bei der Schaffung von Übernachtungsmöglichkeiten durch einen Neubau ist im Hinblick auf die Voraussetzungen mitgezogener privilegierter Nutzung deren untergeordneten Charakter zu prüfen.
Ausführung möglichst
flächenschonend
Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, ob ein Neubau nach seinem baulichen Maß hinter die landwirtschaftlich privilegierten baulichen Nutzungen an der Hofstelle zurücktritt und im räumlich-funktionalen Zusammenhang der Hofstelle nicht deren Gepräge ändert. Sollte ein Neubau als mitgezogene Nutzung zulässig sein, muss dieser im Übrigen möglichst flächenschonend ausgeführt werden.
Dem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage sowie Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans am Anwesen „Am Rechlfeld 3“ wurde einstimmig zugestimmt. Die Befreiungen vom 1997 aufgestellten Bebauungsplan wurden, laut Bürgermeister Linner (GLA), weitgehend notwendig, da die Festsetzungen nicht mehr den aktuellen Erfordernissen entsprächen.