Obing – Der geplante Bau von zwei Batteriespeicheranlagen in Obing hat im Gemeinderat zu intensiven Diskussionen geführt. Im Zentrum standen dabei die Standortwahl, die Einbindung in das Landschaftsbild sowie die Einhaltung der gemeindlichen Gestaltungssatzung.
Am 25. August ging nach einem längeren Abstimmungsprozess ein neuer Antrag für die Errichtung einer Batterie-Graustromspeicheranlage auf einer etwa 2000 Quadratmeter großen Teilfläche ein. Zuvor hatte es bereits am Montag, 20. Mai, und am Dienstag, 22. Juli, Beratungen und einen Besprechungstermin mit dem Bürgermeister und dem Bauamt gegeben, nachdem die Gemeinde Bedenken hinsichtlich des ursprünglich geplanten Standorts geäußert hatte.
Batteriespeicher näher am Umspannwerk geplant
Der neue Standort der Anlage liegt nun näher am Umspannwerk und etwas weiter entfernt von Ilzham. Die Planungen sehen vor, dass ein Mindestabstand von 200 Metern zur nächsten Hofstelle eingehalten wird. Durch die Lage und eine geplante Begrünung mit heimischen Gehölzen und Sträuchern soll sich die Anlage harmonisch in das Landschaftsbild einfügen. Die Verwaltung wies allerdings darauf hin, dass es im Landkreis bislang keine Erfahrungen mit solchen Anlagen gibt und der Abstand von etwa 200 Metern zur Ortschaft Ilzham weiterhin als „sehr nah“ bewertet werde.
Im Gemeinderat wurden die Vor- und Nachteile des Projekts ausführlich erörtert. Gemeinderat Armin Plank (PAO) betonte, der neue Standort sei zwar besser gewählt, aber dennoch seiner Ansicht nach ungeeignet. Albert Lamprecht (OBL) verwies auf mögliche Probleme mit Oberflächenwasser bei starken Regenfällen.
Ingrid Wimmer (PAO) hob hervor, dass eine großzügige, mehrreihige und hohe Bepflanzung für sie entscheidend sei. Andreas Voderhuber (OBL) schlug vor, die Container einzuhausen und mit Satteldächern zu versehen, was Bürgermeister Josef Huber im Hinblick auf mögliche künftige Privilegierungen als schwierig einschätzte. Korbinian Stettwieser (PAO) empfahl, Gestaltungsvorgaben in die Bauleitplanung aufzunehmen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden dem Antragsteller und einem weiteren Antragsteller die Möglichkeit gegeben, das Vorhaben zu erläutern. Dabei wurden unter anderem gewerbesteuerliche Aspekte, die Eingrünung, Rückbauverpflichtungen sowie Fragen zu Sicht- und Schallschutz thematisiert. Simon Voit (OBL) und Hans Schloder (FW) betonten die Bedeutung, dass die Gewerbesteuer nicht in Pittenhart bleibt, sondern der Gemeinde Obing zufließt.
Mit zehn zu vier Stimmen sprach sich das Gremium schließlich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Batteriespeicher Obing I“ aus, der unter anderem eine ausreichende Eingrünung, die Einhaltung der Gestaltungssatzung, die Sicherstellung der Netzdienlichkeit für Bayernwerk sowie eine Rückbauverpflichtung vorsieht. Für „Batteriespeicher Obing II“ wurde der Beschluss einstimmig gefasst.
Antragsteller trägt
Kosten des Verfahrens
In beiden Fällen sind die Kosten des Verfahrens vom Antragsteller zu tragen, und es wurden städtebauliche Verträge mit detaillierten Vorgaben zur Gestaltung, Erschließung und Absicherung der Rückbauverpflichtung beschlossen.
Die Gebiete werden als Sondergebiete für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ausgewiesen. Änderungen am Flächennutzungsplan sollen im Parallelverfahren erfolgen. Die Verwaltung betont, dass die Umsetzung der Projekte eng an die vertraglich festgelegten Bedingungen und die Einbindung der Fachbehörden geknüpft ist.