Halfing – Bei einer gut besuchten Aufstellungsversammlung präsentierte die Halfinger Wählervereinigung (HWV) ihre Kandidaten für die Gemeinderatswahl 2026 – mit Konrad Aicher an der Spitze und als Bürgermeisterkandidat. Die parteifreie Vereinigung setzt dabei auf erfahrene Kräfte und engagierte Persönlichkeiten aus der Gemeinde.
14 Kandidaten
fürs Ehrenamt
Die Halfinger Wählervereinigung (HWV) hat ihre Kandidaten für die Gemeinderatswahl 2026 nominiert. Schriftführer Johann Landinger begrüßte zahlreiche interessierte Besucher – darunter auch Kreisrat und stellvertretenden Landrat Sepp Hofer, Altbürgermeister Peter Böck, amtierende Gemeinderäte und den altbewährten Leiter der Aufstellungsversammlung Reinhard Riedel.
Er dankte den Kandidaten für ihre Bereitschaft, sich für ein Ehrenamt zur Verfügung zu stellen. Die Bewerber für den Gemeinderat stellten sich vor und begründeten ihre Kandidatur.
Auf Listenplatz eins steht der bisherige Zweite Bürgermeister und langjährige Gemeinderat Konrad Aicher, auf Platz zwei folgt der ebenfalls langjährige Gemeinderat Sepp Murner. Ihm folgt die Leiterin des Kifazi-Kindergartens und des Mutter-und-Kind-Heims Silke Kochendörfer-Schneeweis. Darauf folgen Stefan Krug, Robert Pypetz, Ute Weiß, Valentino Winhart, Sandra Fegl, Robert Subu, Christian Murner, Andrea Aicher, Georg Engelhardt, Werner Meindl, Henning Friedrich und als Ersatzkandidat Florian Aicher.
In der darauf folgenden Wahl in Fünfer-Blöcken wurde diese Liste einstimmig bestätigt.
Im folgenden Tagesordnungspunkt wurde der bisherige Zweite Bürgermeister Konrad Aicher mit großer Mehrheit zum Kandidaten für das Bürgermeisteramt von der Versammlung bestellt. Er dankte für das große Vertrauen seiner Fraktionskollegen und betonte, wie stolz er sei, dass die Halfinger Wählervereinigung den Halfinger Bürgern eine so gute Kandidatenliste zur Gemeinderatswahl vorstellen könne. Alle Bewerber seien in ihren Unternehmen als Führungskräfte tätig. Die HWV ist eine parteifreie Vereinigung und keiner politischen Fraktion zugeordnet. Ihre Mitglieder sind in ihren Entscheidungen ausschließlich ihrem Wissen und Gewissen und dem Wohle der Allgemeinheit verantwortlich.