Rott – 2.000 Personen haben inzwischen unterschrieben und fordern: Die B15 an der Abzweigung Richtung Griesstätt soll einen Kreisverkehr bekommen, keine Ampel. Doch das Staatliche Bauamt ist anderer Meinung. Die Behörde will trotz Kritik weiter an der Ampellösung festhalten. Pressesprecherin Ursula Lampe äußert sich auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen zu den drängendsten Fragen.
Was genau ist der Grund, dass sich das Staatliche Bauamt für eine Ampel statt für einen Kreisverkehr entschieden hat?
Beim Einmündungsbereich B15/St 2079 handelt es sich um einen Unfallhäufungspunkt. Um diesen zu entschärfen, wurde zunächst ein Variantenvergleich beauftragt. Demzufolge bringen sowohl der Bau eines Kreisverkehrs als auch der Bau einer Ampel eine Verbesserung der Verkehrssicherheit. Unter Berücksichtigung aller Belange und Randbedingungen wurde aber der Bau einer Ampelanlage als die beste Lösung ermittelt. Dabei wurden unter anderem die Streckencharakteristik, die Verkehrsbelastung und die vorhandenen Flächen am Knotenpunkt einbezogen. Deshalb wird diese Lösung vom Staatlichen Bauamt Rosenheim baldmöglichst realisiert.
Viele befürchten durch eine Ampellösung Rückstau an der betroffenen Kreuzung und sind überzeugt, dass ein Kreisel den Verkehr besser lenken und für besseren Durchfluss sorgen würde. Wie sieht dies das Staatliche Bauamt?
Die Ampelanlage, die an der Kreuzung B15/St2079 gebaut werden wird, wird verkehrsabhängig gesteuert sein. Das bedeutet, dass die Schaltung über Induktionsschleifen und Videodetektion an die Verkehrssituation vor Ort angepasst werden kann. Das verhindert unnötige Wartezeiten und ermöglicht einen bedarfsgerechten Verkehrsfluss. Stichwort Rush-Hour-Verkehr. Eine Ampel hat überdies den Vorteil, dass sie sich nach Abschluss des Planungsverfahrens schneller realisieren lässt. Dies bringt eine rasche Verbesserung der Verkehrssituation vor Ort.
Kritik wurde auch an der teils schwierigen Sonneneinstrahlung vor Ort geäußert. Einige Bürger befürchten, dass eine rote Ampel zu bestimmten Tageszeiten aufgrund der Blende-Situation übersehen werden und es weiterhin zu schweren Unfällen kommen könnte. Wurde dieser Aspekt beim Variantenvergleich berücksichtigt?
Grundsätzlich müssen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nach Paragraf 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ihre Geschwindigkeit an örtliche Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder auch Witterungsverhältnisse anpassen. Zusätzlich haben Ampeln spezielle Abschirmblenden, um direkte Sonneneinstrahlung abzuhalten.
Viele Bürger fordern im Zuge der Entschärfung auch eine Verlegung der Zufahrt Katzbach/Zellerreit. Wurde eine solche Verlegung geprüft beziehungsweise ist eine Entschärfung hier geplant?
Die Unfallzahlen der vergangenen Jahre zeigen, dass der Unfallschwerpunkt bei der Einmündung B15/St2079 liegt und dabei insbesondere bei der Fahrbeziehung Griesstätt Richtung Rott, also der aus Richtung Griesstätt kommende Linksabbiegeverkehr. Durch eine Ampel wird diese Gefahrenstelle verbessert und das Linksabbiegen erleichtert. Das Miteinbeziehen der Kreisstraße ist aktuell nicht geplant. Sophia Huber