Stephanskirchen – Der Gemeinderat hat die erste Änderung des Bebauungsplanes 77 „Gehering – Westlich der Vogtareuther Straße“ beschlossen. Durch die Änderung sollen die „Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr“ und das dörfliche Wohngebiet im kleineren Umfang erweitert werden. Wie die Gemeinde mitteilt, liegt der Vorentwurf der Bebauungsplanänderung bis einschließlich Freitag, 20. Februar, in der Gemeindeverwaltung in Zimmer 1.09 im ersten Stock öffentlich aus, auch außerhalb der Parteiverkehrszeiten. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Der Vorentwurf ist auch auf der Webseite www.stephanskirchen.de einsehbar.