Stephanskirchen – Die Atemluft ist sichtbar, die Knöpfe des Fahrstuhls eingefroren, die Eiskristalle glitzern an den Fensterscheiben. Die Anwohner eines Wohnblocks im Stephanskirchener Ortsteil Haidholzen sind verzweifelt. Gleich mehrere Anrufe und E-Mails erreichten die Redaktion des OVB Anfang des neuen Jahres. Die Menschen, die sich meldeten, wollen lieber anonym bleiben. Zu groß ist die Angst, eine Kündigung zu erhalten und in die Wohnungslosigkeit zu rutschen. Und das, obwohl sie Mieter einer sozialen Wohnungsbaugesellschaft sind.
Frost und Frust
an Feiertagen
„Wir schaffen Wohnraum für alle – bezahlbar, sicher und mit dem, was Menschen wirklich brauchen.“ So beschreibt die Oberbayerische Heimstätte ihr Konzept auf ihrer Homepage. Doch für die Mieter in Stephanskirchen, ein Großteil von ihnen Senioren, scheint dieser Grundsatz während der Feiertage eher wie ein Schlag ins Gesicht. „Seit Wochen passiert nichts“, berichtet eine Frau, deren Mutter eine Wohnung in dem Block im Adalbert-Stifter-Weg, Ecke Hubertusstraße, bewohnt. Acht Grad Celsius hätte das Thermometer ihrer Mutter an einem Morgen angezeigt. Unzählige Anrufe bei der Hausverwaltung sowie beim zuständigen Reparaturservice seien entweder unbeantwortet geblieben oder erfolglos gewesen.
Die Zuständigkeit für die Reparatur der Heizungsanlage liegt nach Auskunft der Oberbayerischen Heimstätte (OH) bei der Firma B&O Service Bayern GmbH. Dabei handelt es sich um ein deutschlandweit agierendes Unternehmen, das laut seiner Homepage 640.000 Wohnungen betreut. Im Fall eines Heizungsausfalls, sagt eine Sprecherin der Oberbayerischen Heimstätte auf OVB-Anfrage, nehme der Dienstleister B&O Service Bayern GmbH die Meldung entgegen und sei für die Durchführung der Reparatur verantwortlich.
Vermieter macht
Dienstleister verantwortlich
Wie OH mitteilt, sei die Meldung des Heizungsausfalls in der Wohnanlage, Adalbert-Stifter-Weg/Hubertusstraße „bei dem von uns beauftragten Dienstleister“ am 24. Dezember 2025 um 21.52 Uhr eingegangen. „Dieser versuchte noch am 24. Dezember 2025 sowie am 25. Dezember 2025, einen entsprechenden Auftrag auszulösen, allerdings ohne Erfolg. Danach stockte leider der Prozess bei unserem Dienstleister und der Auftrag zur Reparatur wurde erst am 29. Dezember 2025 vergeben“, so die OH-Sprecherin.
Das „Stocken im Prozess“ spürten auch die Bewohner: „Irgendwann ist einfach niemand mehr ans Telefon gegangen“, erklärt die Tochter der Anwohnerin gegenüber dem OVB. Weitere Nachbarn bestätigen ihre Aussage und berichten von ähnlichen Erfahrungen. Aber auch die zuständigen Ansprechpartner der Oberbayerischen Heimstätte seien im Urlaub und nicht erreichbar gewesen, der Reparaturservice habe jedoch immer wieder auf die Hausverwaltung verwiesen. Einem Anwohner soll die B&O Service Bayern GmbH am Telefon mitgeteilt haben, dass sie keinen gültigen Wartungsvertrag für die Heizungsanlage hätten und deswegen nicht zuständig seien.
Wie die Mieter berichten, sei vor der B&O Service Bayern GmbH eine Heizungs- und Sanitärfirma aus Siegsdorf mit der Wartung der Anlage beauftragt gewesen. „Seitdem fühlt sich offenbar niemand verantwortlich, die dringend notwendigen Reparaturen zu veranlassen“, mutmaßt ein weiterer Anwohner, der sich schriftlich an das OVB gewandt hat. Ein Vorwurf, den die OH zurückweist. Die Wohnungsbaugesellschaft spricht in diesem Zusammenhang von einem Missverständnis zwischen den kontaktierten Beauftragten der betreffenden Firmen und den Mietern in Bezug auf die Begriffe „Wartung“ und „Reparatur“. Denn unabhängig vom Rahmenvertrag mit B&O bestehe für die Heizungsanlage des Wohnblocks ein separater Wartungsvertrag. „Der Rahmenvertrag mit B&O regelt allerdings eindeutig, dass das Unternehmen sämtliche Reparaturen innerhalb einer vereinbarten Pauschale auszuführen hat“, erklärt die Unternehmenssprecherin. Zudem sei B&O verpflichtet, im Bedarfsfall einen entsprechenden Notdienst zu beauftragen. Der Wartungsvertrag sei in diesem Zusammenhang irrelevant.
Auf Nachfrage des OVB bestätigt ein Mitarbeiter der B&O Service Bayern GmbH die Zuständigkeit für den Wohnblock. Weitere Auskünfte will er telefonisch jedoch nicht erteilen und verweist auf die Oberbayerische Heimstätte.
Mieter heizt
mit dem Backofen
Ein Besuch in dem Wohnblock zeigt das Ausmaß: Vor dem Haus parkt ein Lieferwagen eines Medizintechnikunternehmens, das gerade die Sauerstoffflasche einer Anwohnerin in dem Block an der Hubertusstraße nachfüllt. Wie ein Nachbar berichtet, sei die Frau ein Pflegefall, bettlägerig und werde mehrmals täglich durch Pflegedienste betreut. Der Mann lebt seit 15 Jahren in dem Mehrparteienhaus. Er berichtet, er sei krank, lebe von Sozialhilfe. Seine Wohnung ist verraucht und auffällig warm – 18,5 Grad Celsius. Das liege daran, dass er gerade mit seinem Backofen eingeheizt hätte. „Morgens ist es hier eisig. Irgendwie muss ich heizen, sonst erfriere ich.“
Ein Großteil der Anwohner bekam Unterstützung aus dem Familienkreis – sei es in Form von Heizlüftern, elektrischen Heizkörpern oder einer warmen Dusche bei ihnen zu Hause. Doch nicht jeder kann auf familiäre Unterstützung zurückgreifen. Dass von Vermieterseite keine anderen Heizmöglichkeiten zur Verfügung gestellt worden sind, erklärt die OH mit der „internen Kommunikationslücke bei B&O Service Bayern GmbH“, wodurch der Fall erst am 29. Dezember bei den Verantwortlichen bekannt geworden sei. Der zuständige Kollege hätte, so die OH-Sprecherin weiter, den Dienstleister daraufhin kontaktiert, sodass am 30. Dezember 2025 eine provisorische Reparatur erfolgt und die Heizungsanlage wieder in Betrieb genommen worden sei.
Doch bis zum 12. Januar 2026 blieben Heizung und Wasser kalt. Denn laut OH fehlten zur Reparatur Ersatzteile, die zunächst bestellt und geliefert werden mussten. Die Reparatur sei für den 12. Januar geplant und umgesetzt worden. Wie ein Anwohner telefonisch bestätigt, habe die Heizung am selben Abend funktioniert und auch aus der Leitung sei nach drei Wochen wieder warmes Wasser gelaufen. Eine Nachricht einer Anwohnerin am 13. Januar fällt weniger positiv aus: „Das Wasser ist lauwarm. Die Heizung lief wieder nur kurz.“
Mieter fordern
Mietminderung
Die Mietergemeinschaft des Wohnblocks hat am 29. Dezember 2025 ein gemeinsames Schreiben aufgesetzt und der Oberbayerischen Heimstätte zukommen lassen. Darin weisen sie die Oberbayerische Heimstätte auf den Verzug hin und fordern eine Mietminderung. Auf die Frage nach Entschädigung teilte die Wohnbaugesellschaft mit: „Unseren betroffenen Mietern werden wir die ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten in angemessener Form abgelten. Eine Information über die Form und Höhe der Abgeltung wird unseren Mieterinnen und Mietern in den nächsten Tagen zugehen.“