Kolbermoor – Lieben Störche Hitchcocks Gruselschocker „Die Vögel“, wenn er in ARD oder ZDF läuft? Sind sie Groupies der US-amerikanischen Rockband „The Byrds“? Oder laden sie, wenn der Scorpions-Hit „White Dove“ im Radio läuft, zum Vogeltanz? Fragen, die völlig irre klingen. Die sich Cindy Kock (42) aus Kolbermoor jüngst aber durchaus stellen konnte. Denn Kock, die durch ein eigenes Storchennest einem Storchenpaar in Kolbermoor die Aufzucht zweier Jungstörche ermöglicht hatte, bekam jüngst Post vom „ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice“ – ehemals bekannt als GEZ (Gebühreneinzugszentrale). Dessen Forderung: Rundfunkgebühren fürs Storchennest.
Nest auf einem Stahlturm
auf einer Wiese
„Rundfunkbeitrag für Ihre Betriebsstätte“ – so lautete die Betreffzeile des Schreibens, das Kock vor wenigen Tagen im Briefkasten ihrer Privatanschrift gefunden hat. „Zuerst habe ich wirklich gedacht, dass das ein Scherz ist, vielleicht für versteckte Kamera gedreht wird“, sagt die 42-Jährige. Doch beim Lesen des Schriftstücks wurde ihr dann immer klarer, dass es sich keinesfalls um einen Scherz handelte, die Beitragsforderung durchaus ernst gemeint war.
Post vom
Beitragsservice
„Sie erhalten heute Post von uns, weil unter Ihrer Anschrift für die Betriebsstätte bisher keine Rundfunkgebühr gezahlt wird“, teilte der Beitragsservice in dem Schriftstück mit und bezog sich auf die Anschrift der vermuteten Betriebsstätte „Storchennest Kolbermoor“. Wobei es sich dabei letztlich nicht um eine Betriebsstätte, sondern nur um einen auf freiem Feld stehenden Stahlturm handelt, auf den Kock gemeinsam mit Hortkindern ein Storchennest gebaut hat. Also eine Brutstätte, keine Betriebsstätte.
Was Kock schließlich auch versuchte, einer Beitragsservice-Mitarbeiterin am Telefon deutlich zu machen. „Ich habe natürlich dort gleich angerufen und versucht, das zu klären“, berichtet Kock gegenüber dem OVB. Ob die Mitarbeiterin letztlich aber wirklich verstanden hat, um was es sich beim Storchennest Kolbermoor letztlich handelt, diese Frage konnte Kock auch nach dem Telefongespräch nicht beantworten. „Sie hat auf jeden Fall sehr professionell reagiert, allerdings auch nicht viel gesagt.“
„Die Dame hat mich unter anderem gefragt, ob ich dafür ein Gewerbe angemeldet hätte und ob ich Angestellte habe“, lässt die Kolbermoorerin das Gespräch Revue passieren. Letztlich nimmt die 42-Jährige den Vorgang mit Humor, zumal die Forderung des Gebührenservices, Rundfunkgebühren für das Storchennest zu entrichten, scheinbar fallengelassen worden ist. „Sie hat mir mitgeteilt, dass das Aktenzeichen, das für den Fall extra angelegt worden ist, geschlossen wird“, so Kock, die den Vorfall auch auf ihrer Homepage www.storchennest-kolbermoor.de geschildert und damit für reichlich Heiterkeit gesorgt hat.
Fehleranfälliges
Massenverfahren
Doch wie konnte es überhaupt dazu kommen, dass ein privates Storchennest in Kolbermoor die Aufforderung bekommt, Rundfunkgebühren zu entrichten? Christian Gärtner, Sprecher des Beitragsservices, verweist auf OVB-Anfrage darauf, dass sich „auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ beteiligen würden. „Zur Klärung der Beitragspflicht im sogenannten nicht-privaten Bereich nutzt der Beitragsservice Anschriften aus dem gewerblichen Adresshandel und der Adressverifizierung“, teilt der Sprecher weiter mit.
So würden angebotene Anschriften mit den bereits beim Beitragsservice vorhandenen Beitragskonten abgeglichen. Sollte sich eine Anschrift keinem bestehenden Konto zuordnen lassen, werde ein „automatisiertes Schreiben zur Klärung der Beitragspflicht versendet“. „Eine inhaltliche Einzelfallnutzung – etwa zur Art der Nutzung oder Bezeichnung – ist in diesem Massenverfahren nur sehr eingeschränkt möglich“, so Gärtner, weshalb man auf die Rückmeldungen der Angeschriebenen angewiesen sei.
„Offene Forderungen
bestehen nicht“
Was aber noch nicht erklärt, wie Kocks Adresse überhaupt im Adresshandel gelandet ist. „Wie der Datensatz des Storchennests in den gewerblichen Adresshandel gelangt ist, kann der Beitragsservice nicht nachvollziehen“, so der Pressesprecher. Die Daten selbst würden unter anderem aus frei zugänglichen Verzeichnissen, Gewinnspielen oder Online-Diensten stammen. In diesem Fall sei der zuständige Adressanbieter nun über den Vorgang informiert worden.
Was wohl bedeutet, dass Kock nicht mit einem weiteren Schreiben des Beitragsservices rechnen muss. Und auch das aktuelle Schreiben ist hinfällig, wie Gärtner gegenüber dem OVB bestätigt. „Im vorliegenden Fall hat die Angeschriebene den Beitragsservice telefonisch informiert, dass es sich nicht um eine beitragspflichtige Betriebsstätte handelt“, erklärt Gärtner. „Die Anschrift wurde daraufhin für weitere Klärungsverfahren gesperrt. Offene Forderungen bestehen nicht.“