Feuerwehr-Bedarfsplan vorgestellt

von Redaktion

Wenn jede Minute zählt: Ist die Feuerwehr am Samerberg schnell genug da?

Samerberg – In der ersten Gemeinderatssitzung 2026 stellte Tobias Weigert, Experte für Feuerwehrbedarfsplanungen in Bayern, den 300-seitigen Katalog für die Gemeinde Samerberg vor. Das Interesse daran war riesig, der Sitzungssaal im Feuerwehrhaus Törwang bis auf den letzten Platz besetzt. Nicht nur Kreisbrandrat Richard Schrank, Kreisbrandmeister Franz Aichinger, Kreisbrandmeister Joachim Buchmann und Ehren-Kreisbrandinspektor Hans Huber waren anwesend. Auch zahlreiche Kameraden der örtlichen Feuerwehren Rossholzen-Steinkirchen, Törwang und Grainbach wollten sich die Präsentation nicht entgehen lassen.

Hilfsfrist von zehn
Minuten ist ein Problem

Die Feuerwehrbedarfsplanung wird vom bayerischen Innenministerium für alle Gemeinden empfohlen. Die wesentliche Frage ist, wie viel Feuerwehr eine Gemeinde wirklich benötigt, um für alle Gefahren ausreichend gewappnet zu sein. Auch Kreisbrandrat Richard Schrank und die Kommandanten der Feuerwehren am Samerberg haben ihren Beitrag zum Feuerwehrbedarfsplan geleistet. „Viele Gemeinden haben schon mit der Zehn-Minuten-Hilfsfrist ihre Schwierigkeiten“, betonte Tobias Weigert. So auch die Gemeinde Samerberg. Die Hilfsfrist ist gesetzlich geregelt und legt fest, dass die Einsatzkräfte vom Eingehen der Alarmierung bis zum Eintreffen am Einsatzort nicht länger als zehn Minuten benötigen sollten. Dabei spiele die Struktur der Gemeinde natürlich eine wesentliche Rolle, so Weigert.

Aus diversen Eckdaten – beispielsweise einer Analyse der Einsätze aus den Vorjahren, der Betrachtung der geografischen Gegebenheiten, der Löschwasserversorgung und der Verkehrswege – wurde eine Strukturbeschreibung für die Gemeinde Samerberg erstellt. Aus den Ergebnissen der Analysen und der Strukturbeschreibung werde ein Feuerwehrstruktur-Sollzustand ermittelt, der die Grundlage für den Feuerwehrbedarfsplan darstelle, erläuterte Weigert die Vorgehensweise.

Im Feuerwehrbedarfsplan seien die Maßnahmen priorisiert dargestellt. Was aber nicht bedeute, dass sie auch in dieser Reihenfolge umgesetzt werden müssten. Tobias Weigert wies ausdrücklich darauf hin, dass der Kosten-Nutzen-Faktor immer in Betracht gezogen werden müsse. Dabei spielten die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde und die politische Entscheidungsfreudigkeit des Gemeinderats die entscheidenden Rollen.

Der Um- beziehungsweise Neubau des Feuerwehrhauses in Grainbach steht im Maßnahmenplan aktuell ganz oben. Die Gründe dafür sind vielfältig. „Der Standort befindet sich in einem vom Wasserwirtschaftsamt ausgewiesenen Hochwassergebiet, etliche Bemaßungen entsprechen nicht der Norm, auch die Torhöhen und -breiten sind nicht ausreichend“, erläuterte Weigert. Dass eine Kommune nicht von heute auf morgen ein neues Feuerwehrhaus errichten kann, sei aber jedem klar.

Bürgermeister Georg Huber fragte den Kreisbrandrat, ob er mit dem Ergebnis zufrieden sei. Richard Schrank betonte, dass er selten einen fachlich so sauberen und so intensiven Bedarfsplan gesehen habe. Die Arbeit sei definitiv ihr Geld wert gewesen. Bis auf Kleinigkeiten, bei denen seine Meinung vom Plan abweiche, sei er mit dem Gesamtkonzept zufrieden. „Bei der Umsetzung spielen die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde die größte Rolle“, räumte Schrank ein. Doch nach seiner fachlichen Einschätzung könnten mit dem ein oder anderen Kompromiss die Maßnahmen gut umgesetzt werden.

Baumaßnahmen
auf eigene Gefahr

Tobias Weigert machte die Gemeinde auch auf rechtliche Besonderheiten des Feuerwehrbedarfsplanes aufmerksam. „Wenn der Bedarfsplan vom Gemeinderat beschlossen wird, sind automatisch auch alle genannten Maßnahmen beschlossen“, betonte der Experte. Deshalb empfahl er dem Gemeinderat, den Plan als Gutachten und als Hinweis auf die Defizite der Gemeinde anzusehen. Der Gemeinderat nahm den Katalog einstimmig zur Kenntnis.

Ein durchaus ernst zu nehmendes Thema ist die Einhaltung der Zehn-Minuten-Hilfsfrist, die aus strukturellen Gründen am Samerberg nicht möglich ist. Die Gemeinde müsse die Gefahren mit anderen Maßnahmen eindämmen, um rechtliche Folgen zu minimieren, empfahl Weigert.

Eine Möglichkeit sei die Feuerbeschauung. Nach der Feuerbeschaupflicht muss die Gemeinde in regelmäßigen Abständen Sonderbauten genau unter die Lupe nehmen. Dabei prüft ein Gremium aus unabhängigen Fachleuten Gebäude wie Hotels, Gaststätten, Altersheime, Kindergärten oder Schulen auf die Einhaltung der Brandschutzverordnungen. Kreisbrandrat Richard Schrank wies die Gemeinde zudem auf die Möglichkeit hin, Baumaßnahmen, die außerhalb des Hilfsradius der Feuerwehren liegen, nur mit weiteren Fluchtwegen, eigenen Löschwasserreservoirs oder dem Hinweis auf einen längeren Hilfsweg der Rettungskräfte auf eigene Gefahr zu genehmigen.

Bürgermeister Georg Huber betonte, dass dieser Bedarfskatalog in der neuen Legislaturperiode ein roter Faden für den neuen Gemeinderat sei. Auf Wunsch des Bürgermeisters verglich Kreisbrandrat Richard Schrank die Gemeinde Samerberg mit anderen Kommunen. Dabei landet sie bezüglich der Zehn-Minuten-Hilfsfrist „leider weit hinten“. Bei der Löschwasserversorgung schafft sie es ins Mittelfeld.

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