Großkarolinenfeld – Über die Verlängerung der Geltungsdauer eines Bauantrages für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in Großkarolinenfeld in der Schultheiß-Gipp-Straße befand der Bauausschuss von Großkarolinenfeld in seiner jüngsten Sitzung. Hier hat die rechtliche Prüfung für das gegenständliche Bauvorhaben ergeben, dass die neue Stellplatzsatzung der Gemeinde anzuwenden ist. Aus diesem Grund ist durch den Bauherrn ein neuer Stellplatznachweis vorzulegen, weil zwar nun 16 Kfz-Stellplätze nachzuweisen sind, aber auch 32 Fahrradabstellplätze. Eine Abstimmung mit dem Landrastsamt bestätigte diese Rechtsauffassung. Die Bauaufsichtsbehörde setzte sich mit dem Bauherrn in Verbindung und forderte einen neuen Stallplatznachweis. „Bisher liegt der Verwaltung jedoch noch kein neuer Stellplatznachweis vor“, bekundete Bauamtsleiter Markus Czaja. „Insgesamt passt das alles, lediglich der Stellplatznachweis fehlt noch“, ergänzte Bürgermeister Bernd Fessler. Einstimmig (7:0 Stimmen) wurde dann folgender Beschluss getroffen: Einer Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung (BG-2021-3614/Großkarolinenfeld) zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 936/8 der Gemarkung Großkarolinenfeld in der Schultheiß-Gipp-Straße 5 kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugestimmt werden, weil der erforderliche Stellplatznachweis, insbesondere für die erforderlichen 32 Fahrradabstellplätze nicht vorliegt.
Der Bürgermeister wurde ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, sobald ein entsprechender Stellplatznachweis vorliegt.ws