Obing – Bürgeranliegen, Förderbescheide und Millionenprogramm für Investitionen haben die jüngste Sitzung des Obinger Gemeinderats geprägt.
Eingangs der Sitzung hatte ein Bürger das Wort. Franz Linner informierte das Gremium darüber, dass bei der Verlegung eines Stromkabels im Bereich seines Anwesens noch Mängel vorliegen.
Witterungsbedingt
keine Erdarbeiten
Bürgermeister Huber erklärte daraufhin, dass die bauausführende Firma witterungsbedingt derzeit keine Erdarbeiten ausführen könne. Wie aus der Mitteilung zur Sitzung hervorgeht, sprach Linner außerdem das „Vorfahrt-achten-Schild“ bei der Einmündung der Bräugasse in die Wasserburger Straße an. Das bestehende Schild sei kurz vor Weihnachten erneuert worden, zudem sei ein deutlich höherer Pfosten gesetzt worden. Aktuell sei das Vorfahrtsschild höher montiert, was Linner mit einem Foto belegte.
Er bemängelte weiter, dass für die Anbringung des Schildes einige Äste an seinem Ginkgo-Baum entfernt wurden. Das Freischneiden des Baumes bezeichnete Linner als „persönliche Beleidigung“. In seinen Augen sei das vorherige Schild, das auf einer Höhe von rund zweieinhalb Metern angebracht gewesen sei, für die Verkehrsteilnehmer bestens sichtbar gewesen. Bürgermeister Huber kündigte an, diesbezüglich mit dem Bauhof Rücksprache zu halten.
Anschließend informierte Huber über die aktuelle Situation am gemeindlichen Wertstoffhof. Mit Schreiben vom Mittwoch, 10. Dezember, hat das Landratsamt Traunstein wie geplant die Vereinbarung zum Betrieb und zur Refinanzierung des bisherigen gemeindlichen Wertstoffhofes Obing zum Ablauf des Mittwochs, 31. Dezember 2025, gekündigt. Die bestehenden Wertstoff-Sammelstellen bleiben davon unberührt. Ebenfalls hat das Landratsamt die Grüngutverwertung am gemeindlichen Wertstoffhof zum Mittwoch, 31. Dezember 2025, gekündigt.
Zum Bauvorhaben „Generalsanierung Feuerwehrgerätehaus Albertaich“ ist Mitte Dezember 2025 von der Regierung von Oberbayern ein Schreiben bei der Gemeindeverwaltung eingegangen, in dem die Zuwendung von 320.000 Euro bewilligt wurde.
Die Mittel stammen aus dem bayerischen Staatshaushalt und wurden vom Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellt. Die Bindungsfrist beginnt mit der Nutzungsaufnahme und beträgt 25 Jahre, der Bewilligungszeitraum endet am Dienstag, 31. Dezember 2030.
Darüber hinaus wird die Gemeinde Obing voraussichtlich einen Anteil am kommunalen Investitionsbudget erhalten, das zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur und zur Schaffung von Wirtschaftswachstum verwendet werden soll. Der Bund überlässt den Ländern insgesamt 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Finanzierung von Investitionen in die Infrastruktur, die in die Aufgabenzuständigkeit der Länder und Kommunen fällt.
Aus dem auf den Freistaat Bayern entfallenden Anteil von insgesamt rund 15,7 Milliarden Euro werden bereits im Jahr 2026 den bayerischen Kommunen 3,9 Milliarden Euro bereitgestellt, davon entfallen zwei Milliarden Euro auf ein neues kommunales Investitionsbudget. Maßgeblich für die Berechnung des Anteils der Gemeinden und Landkreise ist die Einwohnerzahl, gewichtet mit der Umlagekraft. Aus diesen Mitteln erhält die Gemeinde Obing ein einmaliges Investitionsbudget in Höhe von voraussichtlich 601.603 Euro. Das Geld kann über die nächsten Jahre eingesetzt und für das Feuerwehrhaus, den Kindergarten sowie Straßenbaumaßnahmen verwendet werden, wie Bürgermeister Huber erläuterte. Gemeinderat Korbinian Stettwieser (PAO) erkundigte sich daraufhin, ob im Zusammenhang mit der Zuwendung auch Vorgaben bestehen.
Kämmerer Christian Pis führte aus, dass die Gemeinden relativ ungebunden seien, lediglich solle die einzelne Maßnahme mindestens 50.000 Euro umfassen.