Traunstein/Chiemgau – Mariä Lichtmess war in den letzten Jahrhunderten einer der wichtigsten Tage im bäuerlichen Jahreslauf. Am 2. Februar endete nicht nur die Weihnachtszeit und es begann das bäuerliche Dienstjahr; es wurden auch viele Bräuche gepflegt, die teils heidnischen, teils christlichen Ursprungs waren.
Einer dieser überkommenen Bräuche mutet fast an wie „Russisch Roulette“: Wenn es Feierabend war und die Zeit für den Rosenkranz in der Stube gekommen war, schraubte der Hausvater den Docht der Lampe herunter. Er blies die Flamme aus und alle knieten nieder. Vor jedem Betenden brannte eine Kerze. Es war ein grausamer Brauch: Der, dessen Kerze als erstes erlosch, sollte nämlich als erstes sein Lebenslicht verlieren. So kam es, dass einer aus der Hausgemeinschaft vom Lichtmesstag an in Angst lebte. Und doch holten die Menschen aus dem Glauben wieder Kraft.
Die 1874 in Traunstein geborene und 1960 in München verstorbene Franziska Hager hat in ihrem Buch „Drudenhax und Allelujawasser“ (Rosenheimer Verlag) ebenso wie Paul Ernst Rattelmüller in dem Band „Der oane kommt, der ander geht“ (Süddeutscher Verlag) Brauchtum an Lichtmess aufgeschrieben. Sie schildern Interessantes, Wissenswertes und Kurioses. Sie erinnern an Zeiten, in denen Festtage wie Lichtmess für die bäuerliche Bevölkerung von größter Bedeutung waren.
Historisches Wissen
aus dem Chiemgau
Franziska Hager war Trägerin des Ehrenringes der Stadt Traunstein. Sie bekam diese Auszeichnung im Jahr 1959 für ihre Verdienste um Sitte und Brauchtum des Chiemgaus sowie in Würdigung ihres kulturgeschichtlichen Werkes über den Chiemgau und ihre meisterhafte Schilderung von Volk und Landschaft ihrer Heimat. Ihr Hauptwerk war eine 2.000 Seiten umfassende volkskundliche Kulturgeschichte des Chiemgaus. An dem Werk, das nie veröffentlicht wurde, schrieb sie ab 1934 fast zehn Jahre lang.
Bis 1912 war Mariä Lichtmess in Bayern ein offizieller Feiertag. An Lichtmess, so berichtet Franziska Hager, brannten daheim zumindest so viele Lichter, wie Beter in der Stube waren. Unter dem Tisch flackerte das Licht für die ungetauft verstorbenen Kinder. Auf dem Fußschemel stand die Kerze für die Toten, die vergessen waren. Auf dem Weihwasserkessel an der Tür leuchtete die rote Kerze für den toten Großvater, die weiße für die Großmutter. Auf der Türklinke brannte ein Licht für alle, die einmal im Haus gelebt haben, damit sie zum Rosenkranz an Lichtmess wieder zurückfinden konnten. Die Kerze sollte der „armen Seele“ beim Gang über die Türschwelle leuchten.
Das Licht an der Tür schließlich sollte den Feind vom Haus fernhalten.
Nicht nach jedermanns Geschmack dürften die folgenden, von Franziska Hager überlieferten Lichtmessbräuche sein: Drei Tropfen Lichtmesswachs aufs Brot galten als Hausmittel gegen Halsschmerzen, Kopfweh und Fieber. Im selben Glauben verschluckte man den Dochtrest der Kerzen. Eine Pillenkugel Lichtmesswachs, vermischt mit drei Korn Schießpulver, sollte Jäger und Wilderer vor Wundbrand schützen, sofern sie von einem Schuss getroffen wurden. Für viele Dienstboten war der 2. Februar ein Tag des Abschiednehmens. An diesem Tag war Arbeitsplatzwechsel. Neben dem Jahreslohn bekamen die Dienstboten vom Bauern ihr Dienstbüchlein zurück. Was da so drinstand, hat Paul Ernst Rattelmüller anhand einiger besonders kurioser Beispiele festgehalten. Sie zeigen anschaulich, wie es ist, wenn man schreibt, wie man spricht: „Hat getint mit drei und fleis“; oder: „hat sich Threu und fleisig getind und eine gute Aufvirung“. Oder: „Eingetreden den 2. Februari 1864 bis auf 2. Febr. 1866 als Thürn (Dirn) im königlichen Beziramd Bogen sie war diese Zeit sehr Threu und Fleisig und beflog (befolgte) eine gute Aufwerung (Aufführung)“. Eine gesetzliche Kündigungsfrist wie heute hat es damals nicht gegeben. Ein Stellenwechsel war nur am Lichtmesstag möglich. Welche „Rechte“ ein Dienstbote anno dazumal hatte, stand in der 1781 erlassenen Dienstbotenordnung von Kurfürst Karl Theodor. Paragraf 1 lässt ahnen, welche Stellung die Dienstboten hatten: „Alle Dienstboten auf dem Land müssen wenigstens ein Jahr im Dienst aushalten. Tritt er aus dem Dienst, hat er keinen Anspruch auf Lohn…“
Kein Dienstbote soll an Sonn- und Feiertagen ohne Bewilligung seines Herrn ausgehen (§ 25). Und § 24 schreibt vor: „Jeder Hausvater hat Sorge zu tragen, dass die Dienstboten nach Geschlechtern wohl abgesondert werden, alle ungebührlichen Vertraulichkeiten möglichst vermieden bleiben und derselbe solchergestalten bei Gott und der Obrigkeit nichts zu verantworten habe…“ Wenn ein Knecht beim Kammerfensterln erwischt wurde, drohten ihm sechs Jahre Militärdienst. Wenn er davonlief, so sollte ihn die hohe Obrigkeit einfangen lassen und in Eisen gelegt zurückbringen.
Die Tage werden
wieder länger
Der 2. Februar war auch ein Tag, der das Wetter für die kommende Zeit bestimmen sollte. So glaubte die ländliche Bevölkerung zum Beispiel an den Spruch „Lichtmess im Klee, Ostern im Schnee“. Wie oft sich dieser tatsächlich bewahrheitet hat, ist vermutlich nie genau überprüft worden.
Was heute in Altbayern von den alten Lichtmessbräuchen geblieben ist, sind höchstens noch die Kerzenopfer und die Kerzenweihe. Kaum einer, zumindest in den Städten, der registriert, dass die Tage jetzt langsam wieder heller, lichter werden. Licht ist heute selbst auf dem entlegensten Bauernhof eine Selbstverständlichkeit und längst kein wertvolles Gut mehr wie noch vor 100 oder 150 Jahren.