Gewerbegebiet Schwabering-Süd wird größer

von Redaktion

Söchtenau – Grünes Licht für die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes „Schwabering Süd“ gab der Söchtenauer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Die Gemeinde verfügt im südlichen Gemeindebereich über die zwei Gewerbegebiete „Schwabering“ mit circa 8 Hektar und „Schwabering-Süd“ mit rund 3,3 Hektar. Beide sind fast vollständig bebaut und weitere Gewerbegebiete sind in der Gemeinde nicht vorhanden. Zwischen diesen beiden Gewerbegebieten sind zusätzlich circa 2 Hektar als gewerbliche Bauflächen im Flächennutzungsplan dargestellt. Über diese Fläche sollten nach den Wünschen des Gemeinderats die zwei Gewerbegebiete verbunden werden. Allerdings verliefen die bereits seit Jahren geführte Kaufgespräche mit den Besitzern der Grundstücke laut Bürgermeister Bernhard Summerer wiederholt negativ. Aus diesem Grund und dem damit verbundenen Prinzip des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden entschlossen sich die Gemeinderäte nunmehr, diesen nicht zum Kauf stehenden Bereich im Flächennutzungsplan wieder zu einer Landwirtschaftsfläche zurück zu widmen. Anstelle der nicht möglichen Verbindung der beiden Gewerbegebiete soll nunmehr das an der Staatsstraße gelegene bereits bestehende Gebiet maßvoll erweitert werden. Hierfür liegen der Gemeinde auch bereits einige Anfragen bezüglich eines möglichen Ankaufs vor. Der zukünftige Bedarf an weiteren Gewerbeflächen soll nördlich der Staatsstraße 2095 in Richtung Reischach mit einer Fläche von circa 3,2 Hektar langfristig gedeckt werden.

Im Vorfeld der Sitzung wurde bereits eine Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Oberbayern eingeholt. Das Vorhaben wird von dort bei einer sorgfältigen Abwägung als positiv beurteilt. Auch die Rückwidmung der nicht nutzbaren Grundstücke des Zwischenbereichs wurde durch die Landesplanungsbehörde angeregt und für zulässig erklärt. Nach ausführlichen Beratungen beschloss der Gemeinderat mit 12:1 Stimmen die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schwabering Süd“ in Verbindung mit der Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Aufstellungsbeschluss wird durch die Verwaltung bekannt gemacht.

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