Stephanskirchen – Der Gemeinderat hat die dritte Änderung des Bebauungsplanes 33 „Reststoffdeponie Waldering“ beschlossen. Damit sollen die Festsetzungen an die gültige abfallrechtliche Genehmigung angepasst, der vorhandene Wertstoffhof gesichert und eine Fläche für eine kleinere Batteriespeicheranlage vorgesehen werden. Gleichzeitig wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren entsprechend geändert. Bis einschließlich Montag, 9. März, liegen die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 1.09, öffentlich aus. Auf Wunsch werden die Planungen erläutert, und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Die Vorentwürfe sind auch auf www.stephanskirchen.de einsehbar.