Söchtenau – Einen Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Einliegerwohnung behandelte der Gemeinderat Söchtenau in seiner letzten Sitzung. Der Bauwerber möchte in der Bahnhofstraße anstelle eines Bestandsgebäudes ein Wohnhaus mit einer Länge von 23 Metern und einer Breite von sieben Metern bei einer relativ niedrigen Höhe von 4,25 Metern in Holzbauweise errichten. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück mit einer Größe von 2.000 Quadratmetern als Wohnfläche dargestellt, vom Landratsamt wird der Bereich als baurechtlicher Innenbereich eingestuft. Dort ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der Bauweise, der Nutzung und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die ebenfalls geforderte Erschließung muss gegeben sein, und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Da alle diese Anforderungen laut Bürgermeister Bernhard Summerer erfüllt sind, erteilten die Räte mit 12:1 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid. böp