Ausschreibung der Bauleistungen kann in absehbarer Zeit beginnen

von Redaktion

Gemeinde Amerang treibt Bau von Geh- und Radweg nach Unterratting voran – Umfangreiche Abstimmungen geführt

Amerang – Die Gemeinde Amerang treibt den Bau eines Geh- und Radweges von Amerang nach Unterratting voran. Der Gemeinderat hatte den Durchführungsbeschluss für das Projekt bereits im August 2024 gefasst. Seitdem wurden umfangreiche Abstimmungen geführt, insbesondere mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Förderstelle bei der Regierung von Oberbayern. Diese Klärungen sind weit fortgeschritten, sodass in absehbarer Zeit die Ausschreibung der Bauleistungen erfolgen kann. Voraussetzung dafür ist der Abschluss mehrerer formaler Vereinbarungen mit dem zuständigen Baulastträger, dem Staatlichen Bauamt Rosenheim. Konkret sollen eine Sonderbaulastvereinbarung sowie eine Planungs- und Bauvereinbarung geschlossen werden. Beide Dokumente sind auch Bestandteil der Förderunterlagen, die bei der zuständigen Behörde einzureichen sind. In der Sonderbaulastvereinbarung wird geregelt, dass die Gemeinde den Geh- und Radweg im Rahmen einer kommunalen Sonderbaulast errichtet und alle erforderlichen Schritte im Einvernehmen mit dem Staatlichen Bauamt durchführt. Der vorliegende Entwurf orientiert sich an den gängigen Regelungen für übertragene Straßenbaumaßnahmen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Regelung zur künftigen Zuständigkeit: Nach Fertigstellung obliegen der Gemeinde die Unterhaltslast sowie die Verkehrssicherungspflicht für den Geh- und Radweg. Die Baulast für einen grundlegenden Neubau verbleibt hingegen beim Staatlichen Bauamt. Für einmündende Ortsstraßen ist die Gemeinde vollumfänglich zuständig, insbesondere auch für die Freihaltung der erforder- lichen Sichtflächen. Der Gemeinderat stimmte den beiden Vereinbarungen zu. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur sicheren und straßenbegleitenden Rad- und Fußwegeverbindung zwischen Amerang und Unterratting getan. ca

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